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Pressemitteilung vom 25.09.2008
Über 3.500 bewilligte Anträge auf Lernmittelfreiheit in Kaiserslautern
Noch 56 Lernmittelgutscheine liegen zur Abholung bereit
Lernmittelfreiheit wird in Rheinland-Pfalz – mit Ausnahme der Förderschulen und des Berufsvorbereitungsjahres, in denen die Schulbücher ausgeliehen werden – durch die Ausgabe von Lernmittelgutscheinen gewährt. Insgesamt sind rund 3.650 Anträge auf Lernmittelfreiheit vom Referat Schulen der Stadt Kaiserslautern für das Schuljahr 2008/09 bearbeitet worden. Mehr als 3.500 Antragsteller erfüllten die Voraussetzungen für die Gewährung der Lernmittelfreiheit, da die Ausgabe an gewisse Einkommensgrenzen gebunden ist. "Damit liegt der Gesamtbetrag der Gutscheine für die Stadt Kaiserslautern bei 320.000 Euro", erklärt Joachim Färber, Schuldezernent der Stadt Kaiserslautern. Hinzu kommen noch rund 45.000 Euro im Bereich der Förderschulen und des Berufsvorbereitungsjahres an den berufsbildenden Schulen. Die Kosten werden vom Land Rheinland-Pfalz erstattet. "Das Geld ist eine gute Investition in die Bildung und unterstützt die Kinder aus Familien mit geringem Einkommen", so Färber.
Die Einkommensgrenzen zur Erhaltung von Lernmittelgutscheinen für Kinder sind abhängig von der Anzahl der Kinder und liegen zwischen 22.750 Euro Jahresverdienst (Grenze bei einem Personensorgeberechtigten und einem Kind) und 41.500 Euro (Grenze bei zwei Personensorgeberechtigten und fünf Kindern). Die Höhe eines Gutscheines reicht von 38 Euro für die Klassenstufe eins im Grundschulbereich bis zu 203 Euro in der Klassenstufen sieben im Gymnasialbereich. Die geringste Zahl der Lernmittelgutscheine wurde für 115 Schülerinnen und Schüler der beruflichen Gymnasien ausgestellt, die Höchstzahl im Grundschulbereich mit 1.210 Gutscheinen.
Insgesamt liegen zur Zeit noch 56 Lernmittelgutscheine zur Abholung bereit. Es handelt sich hierbei um Gutscheine, welche die Antragsteller ausdrücklich beim Schulträger (Rathaus, 10. OG, Zimmer 1013) abholen wollen. Eine Zusendung auf dem Postweg ist daher ausgeschlossen.
"Die Gutscheine können dann bis zum 31.Oktober 2008 beim örtlichen Buchhandel eingelöst werden", ergänzt Färber.
Autor/in: Pressestelle
Kaiserslautern, 25.09.2008