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Pressemitteilung vom 14.02.2008

Rathaus ab 15. Februar rauchfrei

Umsetzung des Nichtraucherschutzgesetzes im öffentlichen Dienst

"Dem öffentlichen Dienst kommt auch auf dem Gebiet des Nichtraucherschutzgesetzes eine Vorreiter- und Vorbildfunktion zu", erklärt Joachim Färber, Beigeordneter für Gesundheit. Die Stadtverwaltung Kaiserslautern wird diese Vorbildfunktion umsetzen und ist ab 15. Februar 2008 komplett rauchfrei. Dies gilt für alle Büros, öffentlich zugänglichen Räume, Toiletten und Technikräume sowie Treppenhäuser, Aufzüge und auch Wartezonen für Besucher/Innen. Das generelle Rauchverbot dient dazu, Mitarbeiter/Innen und Bürger/Innen auch vor der Gefährdung und Belastung des Passivrauchens zu schützen. Zukünftig sind nicht nur alle Gebäude und Gebäudeteile rauchfrei, auch in Dienstfahrzeugen darf nicht mehr geraucht werden. "Damit sind unsere Nichtraucher in allen Arbeitsbereichen bestens vor schädlichem Nikotinqualm geschützt", so Färber.

Zur Umsetzung des Nichtraucherschutzgesetzes in der Stadtverwaltung Kaiserlautern wurde eine Dienstvereinbarung zwischen dem Oberbürgermeister und der Personalvertretung geschlossen. "Dort ist klar geregelt, wo nicht geraucht werden darf und welche Alternativen sich für Raucher bieten, die auch nach dem 15. Februar weiter rauchen möchten", erklärt Färber. Als ehemaliger Raucher hat er Verständnis für das Bedürfnis nach einer Zigarette. "Allerdings muss dabei sicher gestellt sein, dass kein Nichtraucher durch den Qualm belästigt oder gefährdet wird", so Färber weiter. Laut Dienstvereinbarung der Stadtverwaltung dürfen Mitarbeiter/Innen und Besucher/Innen nur noch in ausgewiesenen Raucherzonen im Außenbereich rauchen. In Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen gilt absolutes Rauchverbot auch im Außenbereich.

Wenn Mitarbeiter/Innen mit dem Rauchen aufhören möchten, bietet die Stadtverwaltung Kaiserslautern umfangreiche Unterstützung an. "Im Bereich Fortbildung gibt es zukünftig beispielsweise Raucherentwöhnungskurse", berichtet Färber.

Hintergrund:
Rauchen stellt eine der größten Gesundheitsgefährdungen dar. Jährlich sterben ungefähr 140.000 Menschen in Deutschland an tabakbedingten Krankheiten, vor allem an Herz-Kreislauf-Erkrankungen, aber auch an Lungenkrebs und anderen Krebsarten, die durch Rauchen begünstigt werden. Wissenschaftlich eindeutig bewiesen ist auch die Gesundheitsschädlichkeit des Passivrauchens. Der Gesetzgeber hat dieser Erkenntnis Rechnung getragen und am 05. Oktober 2007 beschloss der Landtag Rheinland Pfalz das Nichtraucherschutzgesetz, das am 15. Februar 2008 in Kraft tritt.



Autor/in: Pressestelle

Kaiserslautern, 14.02.2008