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Umsetzung des Nichtraucherschutzgesetzes im öffentlichen Dienst
"Dem öffentlichen Dienst kommt auch auf dem Gebiet des Nichtraucherschutzgesetzes eine Vorreiter- und Vorbildfunktion zu", erklärt Joachim Färber, Beigeordneter für Gesundheit. Die Stadtverwaltung Kaiserslautern wird diese Vorbildfunktion umsetzen und ist ab 15. Februar 2008 komplett rauchfrei. Dies gilt für alle Büros, öffentlich zugänglichen Räume, Toiletten und Technikräume sowie Treppenhäuser, Aufzüge und auch Wartezonen für Besucher/Innen. Das generelle Rauchverbot dient dazu, Mitarbeiter/Innen und Bürger/Innen auch vor der Gefährdung und Belastung des Passivrauchens zu schützen. Zukünftig sind nicht nur alle Gebäude und Gebäudeteile rauchfrei, auch in Dienstfahrzeugen darf nicht mehr geraucht werden. "Damit sind unsere Nichtraucher in allen Arbeitsbereichen bestens vor schädlichem Nikotinqualm geschützt", so Färber.
Autor/in: Pressestelle
Kaiserslautern, 14.02.2008