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Pressemitteilung vom 31.10.2007

Arbeitnehmer erhalten neue Lohnsteuerkarten 2008

Bürgercenter bittet um Überprüfung und rechtzeitige Reklamation

Zur Zeit werden die Lohnsteuerkarten 2008 verschickt. Das Bürgercenter bittet die Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte zu überprüfen. Zu diesen gehören neben Adresse und dem Geburtsdatum auch die Steuerklasse, die Kirchensteuermerkmale und die Zahl der Kinderfreibeträge für Kinder unter 18 Jahren. Bei Berichtigungen oder Änderungen kann man sich ans Bürgercenter der Stadt Kaiserslautern wenden, Tel: 0631 365 2538 oder 2535. Nähere Auskünfte erteilt auch die Info-Hotline des Finanzamtes, Tel: 0180-3757400, die für 9 Cent pro Minute von montags bis donnerstags von 08:00 bis 17:00 Uhr erreichbar ist.

Arbeitnehmer, die für Aufwendungen oder Pauschbeträge einen Freibetrag auf ihrer Lohnsteuerkarte eintragen lassen wollen, müssen beim zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellen. Durch die Eintragung des Freibetrages wird weniger Lohnsteuer vom Arbeitslohn einbehalten und dem Arbeitnehmer verbleibt ein höheres Netto-Gehalt. Dies kann sich auch positiv auf andere staatliche Leistungen, wie beispielsweise das Elterngeld, auswirken.

Wer 2008 keinen höheren Freibetrag als 2007 beantragt, braucht nur einen vereinfachten Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung auszufüllen.
Auf dem Prüfstand befindet sich derzeit noch die Verfassungsmäßigkeit der Beschränkung der Pendlerpauschale auf Strecken ab dem 21. Entfernungskilometer. Bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes ist es zwar möglich, den Freibetrag ab dem ersten Kilometer eintragen zu lassen, allerdings wird bei einer Bestätigung des geltenden Rechtslage durch das Gericht die zu wenig erhobene Lohnsteuer vom Finanzamt nachträglich wieder eingefordert.

Ausführliche Informationen zu den Möglichkeiten der Lohnsteuerersparnis bietet der "Lohnsteuerratgeber 2008", der im Internet der Oberfinanzdirektion Koblenz (www.fin-rlp.de) unter der Rubrik "Steuern" veröffentlicht ist.

Die Lohnsteuerkarten 2008 sind, mit oder ohne Freibetrag, möglichst bald dem Arbeitgeber vorzulegen.



Autor/in: Pressestelle

Kaiserslautern, 31.10.2007