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Pressemitteilung vom 15.08.2007

Rückzahlung des Kindergartenbeitrags für eingeschulte "Kann-Kinder"

Seit dem 01. Januar 2006 ist der Besuch des Kindergartens in Rheinland-Pfalz für alle Kinder im Jahr vor der Einschulung beitragsfrei. Den so genannten "Kann-Kindern", die ab dem 20. August 2007 vorzeitig eingeschult werden und die bis dahin zunächst beitragspflichtig waren, wird der Elternbeitrag rückwirkend durch das Land erstattet. Die dazu erforderlichen Anträge einschließlich eines Informationsblattes sind ab Beginn des neuen Schuljahres 2007/2008 in den betreffenden Kindergärten, Grundschulen und auch im Jugendreferat der Stadtverwaltung im Rathaus erhältlich. Die Anträge müssen bis spätestens zum 1. Oktober 2007 beim Referat Jugend, Rathaus, Willy-Brandt-Platz 1, 8. OG, Zimmer 814/815, eingereicht werden.



Autor/in: Pressestelle

Kaiserslautern, 15.08.2007