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Bereits jetzt kann ein Wahlschein nur für die eventuelle Stichwahl beantragt werden
Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, auf Antrag einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen erhalten. Das gilt für den Fall, dass sich der Wähler am Wahltag, dem 11. März 2007 oder/und am Tag der eventuellen Stichwahl, am 25. März 2007, „aus wichtigem Grund außerhalb seines Stimmbezirks aufhält oder wenn er aus beruflichen Gründen oder infolge Krankheit, hohen Alters oder einer körperlichen Beeinträchtigung den Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten“ aufsuchen kann.
Autor/in: Pressestelle
Kaiserslautern, 20.02.2007