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Pressemitteilung vom 20.02.2007

Briefwahl bei der Wahl des Oberbürgermeisters

Bereits jetzt kann ein Wahlschein nur für die eventuelle Stichwahl beantragt werden

Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, auf Antrag einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen erhalten. Das gilt für den Fall, dass sich der Wähler am Wahltag, dem 11. März 2007 oder/und am Tag der eventuellen Stichwahl, am 25. März 2007, „aus wichtigem Grund außerhalb seines Stimmbezirks aufhält oder wenn er aus beruflichen Gründen oder infolge Krankheit, hohen Alters oder einer körperlichen Beeinträchtigung den Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten“ aufsuchen kann.

Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte ist ein Antragsformular abgedruckt. Die Wahlberechtigten müssen in dem Antrag ankreuzen, für welchen Wahltag die Briefwahlunterlagen ausgestellt werden sollen.
Es besteht also die Möglichkeit, bereits jetzt einen Wahlschein nur für die eventuelle Stichwahl zu beantragen. Der Antrag kann auch formlos oder über das Internet gestellt werden.

In den Antrag kann eine Adresse eingetragen werden, an die die Briefwahlunterlagen geschickt werden sollen. Soweit sich die Wahlberechtigten am Wahltag und am Tag der etwaigen Stichwahl an unterschiedlichen Orten außerhalb ihrer Hauptwohnung aufhalten, können sie beide Anschriften mit der Zuordnung zu diesen Tagen angeben. „Wird ein Wahlschein nur für die Stichwahl beantragt, kann selbstverständlich auch eine nur für das Datum der Stichwahl gültige Adresse angegeben werden, an die die Briefwahlunterlagen im Falle der Stichwahl zu senden sind“, so Gerhard Scheler, Leiter der Wahldienststelle, Referat Organisationsmanagement.

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Autor/in: Pressestelle

Kaiserslautern, 20.02.2007