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Streit um Gebührenentscheid des Landesamts für Mess- und Eichwesen beendet
Für die Eichung von Radarmessgeräten muss eine Gemeinde dem Land Rheinland-Pfalz keine Gebühren zahlen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Koblenz entschieden und damit der Stadt Kaiserslautern Recht gegeben. Die Stadtverwaltung hatte sich geweigert für stadteigene Radargeräte mehr als 4.000 Euro Eichgebühren zu bezahlen. Das Oberverwaltungsgericht hatte sich bei der Entscheidung auf die persönliche Gebührenfreiheit der Kommunen nach § 8 Abs. 1 Nr. 3 Verwaltungskostengesetz des Bundes (VwKostG) bezogen. Zuvor hatte bereits das Verwaltungsgericht Neustadt, auf die Klage der Stadtverwaltung Kaiserslautern hin, den Gebührenentscheid des Landesamts für Mess- und Eichwesen aufgehoben. Die Kosten für das Berufungsverfahrens trägt das Land. Eine Revision wurde nicht zugelassen.
Autor/in: Pressestelle
Kaiserslautern, 06.02.2007
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