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Anträge bis spätestens 02. Oktober einreichen
Zum 01. Januar wurde in Rheinland-Pfalz das Kindertagesstättengesetz geändert. Danach ist für alle Kinder im Jahr vor der Einschulung der Besuch des Kindergartens beitragsfrei. Bei "Kann-Kindern", die dieses Jahr vorzeitig eingeschult werden und bisher beitragspflichtig waren, erstattet das Land rückwirkend den Elternbeitrag. Die erforderlichen Antragsformulare sind zusammen mit einem Informationsblatt zu Beginn des neuen Schuljahres in den jeweiligen Kindergärten, Grundschulen oder beim städtischen Referat Jugend im Rathaus erhältlich. Die ausgefüllten Anträge müssen bis spätestens Montag, den 02. Oktober 2006, beim Referat Jugend, Rathaus, Willy-Brandt-Platz 1, siebtes Obergeschoss, Zimmer 724, eingereicht sein.
Autor/in: Pressestelle
Kaiserslautern, 25.08.2006
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