Achtung! Diese archivierte Pressemitteilung könnte inhaltlich veraltet sein

Bitte beachten Sie, dass Sie sich gerade im Pressearchiv befinden. Die hier verfügbaren Pressemitteilungen könnten veraltete oder nicht mehr relevante Informationen enthalten.

Das Pressearchiv soll vergangene Pressemitteilungen für historische und archivarische Zwecke speichern, weswegen die Inhalte archivierter Pressemitteilungen im Nachgang auch nicht mehr verändert werden.

Wir empfehlen Ihnen, dies bei der Nutzung des Archivs zu bedenken und bei Bedarf die Aktualität der Informationen zu überprüfen.

Pressemitteilung vom 25.08.2006

Elternbeiträge für eingeschulte "Kann-Kinder" werden zurückerstattet

Anträge bis spätestens 02. Oktober einreichen

Zum 01. Januar wurde in Rheinland-Pfalz das Kindertagesstättengesetz geändert. Danach ist für alle Kinder im Jahr vor der Einschulung der Besuch des Kindergartens beitragsfrei. Bei "Kann-Kindern", die dieses Jahr vorzeitig eingeschult werden und bisher beitragspflichtig waren, erstattet das Land rückwirkend den Elternbeitrag. Die erforderlichen Antragsformulare sind zusammen mit einem Informationsblatt zu Beginn des neuen Schuljahres in den jeweiligen Kindergärten, Grundschulen oder beim städtischen Referat Jugend im Rathaus erhältlich. Die ausgefüllten Anträge müssen bis spätestens Montag, den 02. Oktober 2006, beim Referat Jugend, Rathaus, Willy-Brandt-Platz 1, siebtes Obergeschoss, Zimmer 724, eingereicht sein.



Autor/in: Pressestelle

Kaiserslautern, 25.08.2006