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Der Spatenstich zum Bau des Wohngebietes "Bergbrunner Kopf" wurde durch Oberbürgermeister Bernhard J. Deubig durchgeführt.
Am Freitag, dem 10. Juni 2005, wurde der Spatenstich des neuen Wohngebiets "Bergbrunner Kopf" in Dansenberg, auf der Freifläche westlich des Schlehwegs, durchgeführt. Anwesend waren außer Oberbürgermeister Bernhard J. Deubig der Geschäftsführer der Westpfälzischen Ver- und Entsorgungs-GmbH (WVE) Wolfgang Albrecht und der Ortsvorsteher von Dansenberg, Franz Reinheimer. Auch Hans-Peter Frohberger, Direktor des Referats Stadtentwicklung, Elke Franzreb von der Abteilung Stadtplanung und Günter Prokein vom Referat Tiefbau waren bei dem offiziellen Baubeginn dabei. Realisiert wird das Projekt von den Grundstückseigentümern in Kooperation mit der WVE und der Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses. "Ich hoffe, dass hier bald das Leben einkehrt. Die Schaffung eines solchen modernen, adäquaten Wohnraums trägt entscheidend dazu bei, dass Kaiserslautern auch numerisch wieder eine Großstadt wird", sagte Bernhard J. Deubig. Laut WVE-Vetreter Albrecht wird die Voranschließung des Gebietes Ende September abgeschlossen sein. Erschlossen wird das Neubaugebiet von vier in den Schlehweg mündenden Straßen, von denen jeweils zwei voneinander unabhängige Schleifen bilden. Auf der Fläche westlich des Schlehwegs werden 41 Baugrundstücke entstehen. Davon sind 17 für die Bebauung mit freistehenden, eingeschossigen Einzelhäusern bestimmt. Auf den restlichen Grundstücken sollen zweigeschossige Doppelhäuser gebaut werden. Erste Konzepte für ein größeres Wohngebiet am Bergbrunner Kopf lagen dem Stadtrat bereits 1992 vor. Wegen verschiedener Schwierigkeiten wurde das Bebauungsplanverfahren allerdings 1995 wieder eingestellt. Aufgrund zahlreicher Anfragen zur Bebauung der Fläche westlich des Schlehwegs entschloss sich der Stadtrat 1997 erneut zur Ausarbeitung eines Bebauungsplans für ein allgemeines Wohngebiet. Im Dezember 2004 wurde der Bebauungsplan "Bergbrunner Kopf" vom Stadtrat als Satzung beschlossen und ist mit der Bekanntmachung in "Die Rheinpfalz" seit 15. Januar 2005 rechtsverbindlich. Die Aufteilung der neuen Bauplätze mit Zuordnung der entsprechenden neuen Rechtsverhältnisse sowie die Übertragung der öffentlichen Verkehrsflächen in das Eigentum der Stadt Kaiserslautern erfolgt einvernehmlich im Umlegungsverfahren. Den Beschluss über die Zuteilung der Baugrundstücke hat der Umlegungsausschuss bereits in seiner Sitzung am 25. April 2005 gefasst. Informationen zum Bebauungsplan sind bei der Stadtverwaltung Kaiserslautern, Referat Stadtentwicklung, Abteilung Stadtplanung, Telefon 0631 365-1612, erhältlich.
Autor/in: Pressestelle
Kaiserslautern, 15.06.2005