Rote Kennzeichen für Oldtimer-Fahrzeuge

Inhalt

Allgemeine Informationen

Dauerkennzeichen für ein oder mehrere Oldtimer-Fahrzeuge

Voraussetzungen
Fahrzeug muss vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen sein. Voraussetzung ist eine Erstzulassung zu diesem Zeitpunkt, nicht das Baujahr! Oldtimer-Fahrzeuge müssen weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sein und zur Pflege des kraftfahrtechnischen Kulturgutes dienen. Fahrzeuge, welche mit einem 07er-Oldtimer-Dauerkennzeichen zum Einsatz kommen sollen, müssen vorher außer Betrieb gesetzt sein/werden. Die persönliche Zuverlässigkeit muss durch die Zulassungsbehörde geprüft werden. Hierzu ist es erforderlich, zusammen mit dem Antrag eine Kopie des Führerscheines einzureichen, damit eine Anfrage beim Verkehrszentralregister durchgeführt werden kann. Die Ausstellung und Übersendung des vom Antragsteller selbst beantragten Führungszeugnisses nimmt etliche Tage in Anspruch

Hinweise
Die Vergabereihenfolge der roten Kennzeichen erfolgt numerisch fortlaufend. Es können hierzu leider keine Wünsche bestimmter Ziffern(Kombinationen) erfüllt werden. Wir weisen darauf hin, dass wir aufgrund des § 1 des "Landesgesetzes über die Entrichtung rückständiger Kosten im Verfahren der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr" zu prüfen haben, ob keine rückständigen Kosten aus vorausgegangenen Zulassungsvorgängen bestehen. Erst dann ist eine Zulassung möglich! Eine Zulassung ist auch dann nicht möglich, wenn Kfz-Steuer-Rückstände bei einer Finanzverwaltung vorliegen!

 

Online - Terminanfrage

Mit folgendem Formular können Sie einen Termin bei der KFZ-Zulassungsstelle anfragen:
 

 


Notwendige Unterlagen

Formloser Antrag mit Begründung
Personalausweis oder Reisepass
Führerschein bzw. Führerscheinkopie
Elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nr.) oder Versicherungsbestätigung (Deckungskarte) - für ""rote Kennzeichen""
Aktuelles Führungszeugnis (Beantragung im Bürgercenter)
Gewerbeanmeldung
Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
Nachweis des in der Einzugsermächtigung genannten Kontos (EC-Karte oder Kontoauszug, bei Firmen auch Briefkopfbogen mit Bankdatenaufdruck)
Fahrzeugpapiere
Gutachten gemäß § 23 StVZO (Einstufung als Oldtimer) Liegt für die Zulassung kein gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift, sondern lediglich ein Reisepass vor, werden gegen eine Verwaltungsgebühr von 5,10 EUR die Adressdaten im Einwohnermeldeamt abgerufen. Sollte eine aktuelle (nicht älter als 3 Monate) Meldebescheinigung vorhanden sein, gilt diese auch als Nachweis der Anschrift


Gebühren

Beantragung Kennzeichen 123,20

Bei den hier aufgeführten Verwaltungsgebühren handelt es sich lediglich um eine Grundgebühr für den entsprechenden Vorgang welche jedoch variieren kann.
 


Rechtsgrundlagen

§§ 9, 17 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
§ 23 Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO)


Standort

KFZ - Zulassungsstelle

(Hinweis: Annahmestopp vor Ablauf der Öffnungszeit möglich)


Merkurstraße 45
67663 Kaiserslautern

Dienstleistungsgruppen