Kaiserslautern auf Facebook
Auf der offiziellen Facebook-Seite der Stadt Kaiserslautern postet die Pressestelle relevante Verwaltungsthemen aber auch andere Informationen rund um Kaiserslautern und das Leben in der Stadt.
Bescheinigung für eine Fahrt zur Erbringung der für eine Zulassung notwendigen Unterlagen, z.B. Hauptuntersuchung, Abgasuntersuchung, Sicherheitsprüfung
Voraussetzungen
Vorsprache bei der Zulassungsbehörde zur Vorabzuteilung der Kennzeichen
Anbringung des/der ungestempelten Kennzeichen(s) während dieser Fahrt
Fahrten sind von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst (s. Text auf Versicherungsbestätigung (Deckungskarte) Fahrten im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren sind: Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette(n)
Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplaketten
Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder Abgasuntersuchung
Hinweise
Diese Vorführungsbescheinigung wird vor der eigentlichen Zulassung ausgestellt. Die für die Zulassung erforderlichen Unterlagen sind vorzulegen. Lediglich die auf der Vorführungsbescheinigung genannten Unterlagen können nachgereicht werden (HU und AU). Die Zulassung des Fahrzeuges wird dann vollendet. Die Vorführbescheinigung erlaubt nur eine Fahrt innerhalb des Zulassungsbezirkes und des angrenzenden Bezirks (Landkreis Kaiserslautern). Auf dieser ist auch Anfangs- und Zielort der Fahrt vermerkt. Wunschkennzeichen können auf der unten angegebenen Website abgefragt und bei Bedarf für 30 Tage reserviert werden. Der Aufpreis beträgt bei Zulassung: 12,80 EUR! Wir weisen darauf hin, dass wir aufgrund des § 1 des "Landesgesetzes über die Entrichtung rückständiger Kosten im Verfahren der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr" zu prüfen haben, ob keine rückständigen Kosten aus vorausgegangenen Zulassungsvorgängen bestehen. Erst dann ist eine Zulassung möglich! Eine Zulassung ist auch dann nicht möglich, wenn Kfz-Steuer-Rückstände bei einer Finanzverwaltung vorliegen! www.kfz-wunschkennzeichen.de
Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief
Abmeldebescheinigung nur, wenn Fahrzeug vor dem 01.10.2005 abgemeldet wurde
Elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nr.) oder Versicherungsbestätigung (Deckungskarte)
Personalausweis oder Reisepass
Vollmacht bei Zulassung durch einen Dritten
Falls Fahrzeug zuvor in KL-Stadt zugelassen war und Kennzeichen für das Fahrzeug Anschlussreserviert sind, die bisherigen Schilder Die für die endgültige Zulassung noch erforderlichen Dokumente sind den entsprechenden Dienstleistungen (Vorgängen) zu entnehmen. Liegt für die Zulassung kein gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift, sondern lediglich ein Reisepass vor, werden gegen eine Verwaltungsgebühr von 5,10 € die Adressdaten im Einwohnermeldeamt abgerufen. Sollte eine aktuelle (nicht älter als 3 Monate) Meldebescheinigung vorhanden sein, gilt diese auch als Nachweis der Anschrift
Vorführungsbescheinigung
keine
§ 10 Abs. 4 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
(Hinweis: Annahmestopp vor Ablauf der Öffnungszeit möglich)
Mit folgendem Formular können Sie einen Termin bei der KFZ-Zulassungsstelle anfragen
Ein praktischer Ratgeber, wie Sie auch online Dienstleistungen der KFZ-Zulassungsstelle beantragen können.
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