Verlust der Betriebserlaubnis von nicht-zulassungspflichtigen Fahrzeugen

Inhalt

Allgemeine Informationen

Abhandengekommene Betriebserlaubnis von Fahrzeugen, welche nicht der Zulassungspflicht unterliegen.

Voraussetzungen
Um eine Ersatzbetriebserlaubnis vom Hersteller bzw. vom Sachverständigen erhalten zu können, benötigt man vorab eine Unbedenklichkeitsbescheinigung unserer Verwaltungsbehörde. Nachdem die Ersatz-Betriebserlaubnis vom einem Sachverständigen ausgestellt wurde, muss diese noch durch unsere Verwaltungsbehörde erteilt werden.

 

Online - Terminanfrage

Mit folgendem Formular können Sie einen Termin bei der KFZ-Zulassungsstelle anfragen:
 

 


Notwendige Unterlagen

Vollmacht bei Beauftragung eines Dritten
Personalausweis oder Reisepass
Eigentumsnachweis, z.B. Kaufvertrag Liegt für die Zulassung kein gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift, sondern lediglich ein Reisepass vor, werden gegen eine Verwaltungsgebühr von 5,10 EUR die Adressdaten im Einwohnermeldeamt abgerufen. Sollte eine aktuelle (nicht älter als 3 Monate) Meldebescheinigung vorhanden sein, gilt diese auch als Nachweis der Anschrift.


Gebühren

Unbedenklichkeitsbescheinigung 10,20
Erteilung der Betriebserlaubnis 10,20

 


Rechtsgrundlagen

§§ 19 ff. Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO)


Standort

KFZ - Zulassungsstelle

(Hinweis: Annahmestopp vor Ablauf der Öffnungszeit möglich)


Merkurstraße 45
67663 Kaiserslautern

Dienstleistungsgruppen