Feinstaubplaketten

Inhalt

Allgemeine Informationen

Feinstaubplaketten erlauben das Befahren von Umweltzonen

Voraussetzungen
Zum Befahren einer Umweltzone benötigt jedes Fahrzeug eine Feinstaubplakette, die aufgrund der Einstufung des Fahrzeuges eine bestimmte Farbe aufweist. Die Städte regeln ihre Umweltzonen und evtl. Verbote bzw. Ausnahmegenehmigungen eigenverantwortlich. Zu Beginn jeder Umweltzone erlaubt ein Zusatzzeichen zum Verkehrsverbotszeichen 270.1 aus § 41 Abs. 2 StVO die Einfahrt von Fahrzeugen, die bestimmte Plakettenfarbe(n) aufweisen. Allen anderen Fahrzeugen ist die Einfahrt nicht gestattet und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit 40 € und 1 Punkt beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg geahndet wird.

Hinweise
Eine Prüfung, welche Plakettenfarbe ein Fahrzeug erhält, kann auf der unten genannten Webseite geprüft werden. Detaillierte Informationen zu allen Umweltzonen stellt auch das Umweltbundesamt auf seiner Webseite zur Verfügung. Eine abschließende Aufzählung für Fahrzeuge, die einer Ausnahme der Kennzeichnungspflicht unterliegen, ergibt sich aus Anhang 3 zu § 2 Abs. 3 der "Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften über die Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge".

 

Online - Terminanfrage

Mit folgendem Formular können Sie einen Termin bei der KFZ-Zulassungsstelle anfragen:
 

 


Notwendige Unterlagen

Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I


Gebühren

Feinstaubplakette
6,60 Euro


Rechtsgrundlagen

Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften über die Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge
§ 42 Abs. 2 StVO - Zeichen 270.1, 270.2 und Zusatzzeichen


Standort

KFZ - Zulassungsstelle

(Hinweis: Annahmestopp vor Ablauf der Öffnungszeit möglich)


Merkurstraße 45
67663 Kaiserslautern

Dienstleistungsgruppen