Feinstaubplaketten
Inhalt
Allgemeine Informationen
Feinstaubplaketten erlauben das Befahren von Umweltzonen
Voraussetzungen
Zum Befahren einer Umweltzone benötigt jedes Fahrzeug eine Feinstaubplakette, die aufgrund der Einstufung des Fahrzeuges eine bestimmte Farbe aufweist. Die Städte regeln ihre Umweltzonen und evtl. Verbote bzw. Ausnahmegenehmigungen eigenverantwortlich. Zu Beginn jeder Umweltzone erlaubt ein Zusatzzeichen zum Verkehrsverbotszeichen 270.1 aus § 41 Abs. 2 StVO die Einfahrt von Fahrzeugen, die bestimmte Plakettenfarbe(n) aufweisen. Allen anderen Fahrzeugen ist die Einfahrt nicht gestattet und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit 40 € und 1 Punkt beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg geahndet wird.
Hinweise
Eine Prüfung, welche Plakettenfarbe ein Fahrzeug erhält, kann auf der unten genannten Webseite geprüft werden. Detaillierte Informationen zu allen Umweltzonen stellt auch das Umweltbundesamt auf seiner Webseite zur Verfügung. Eine abschließende Aufzählung für Fahrzeuge, die einer Ausnahme der Kennzeichnungspflicht unterliegen, ergibt sich aus Anhang 3 zu § 2 Abs. 3 der "Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften über die Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge".
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Mit folgendem Formular können Sie einen Termin bei der KFZ-Zulassungsstelle anfragen:
Notwendige Unterlagen
Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
Gebühren
Feinstaubplakette
6,60 Euro
Rechtsgrundlagen
Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften über die Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge
§ 42 Abs. 2 StVO - Zeichen 270.1, 270.2 und Zusatzzeichen
Standort
Merkurstraße 45
67663 Kaiserslautern
- 0631 365 - 2927
- 0631 365 - 2900
- zulassungsstelle@kaiserslautern.de
- Webseite
- Öffnungszeiten
- Mo - Mi
07:30 - 13:00 Uhr
Do
07:30 - 12:00 Uhr
14:00 - 17:30 Uhr
Fr
07:30 - 12:00 Uhr
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