Kaiserslautern auf Facebook
Auf der offiziellen Facebook-Seite der Stadt Kaiserslautern postet die Pressestelle relevante Verwaltungsthemen aber auch andere Informationen rund um Kaiserslautern und das Leben in der Stadt.
Feinstaubplaketten erlauben das Befahren von Umweltzonen
Voraussetzungen
Zum Befahren einer Umweltzone benötigt jedes Fahrzeug eine Feinstaubplakette, die aufgrund der Einstufung des Fahrzeuges eine bestimmte Farbe aufweist. Die Städte regeln ihre Umweltzonen und evtl. Verbote bzw. Ausnahmegenehmigungen eigenverantwortlich. Zu Beginn jeder Umweltzone erlaubt ein Zusatzzeichen zum Verkehrsverbotszeichen 270.1 aus § 41 Abs. 2 StVO die Einfahrt von Fahrzeugen, die bestimmte Plakettenfarbe(n) aufweisen. Allen anderen Fahrzeugen ist die Einfahrt nicht gestattet und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit 40 € und 1 Punkt beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg geahndet wird.
Hinweise
Eine Prüfung, welche Plakettenfarbe ein Fahrzeug erhält, kann auf der unten genannten Webseite geprüft werden. Detaillierte Informationen zu allen Umweltzonen stellt auch das Umweltbundesamt auf seiner Webseite zur Verfügung. Eine abschließende Aufzählung für Fahrzeuge, die einer Ausnahme der Kennzeichnungspflicht unterliegen, ergibt sich aus Anhang 3 zu § 2 Abs. 3 der "Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften über die Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge".
Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
Feinstaubplakette
6,60 Euro
Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften über die Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge
§ 42 Abs. 2 StVO - Zeichen 270.1, 270.2 und Zusatzzeichen
(Hinweis: Annahmestopp vor Ablauf der Öffnungszeit möglich)
Mit folgendem Formular können Sie einen Termin bei der KFZ-Zulassungsstelle anfragen
Ein praktischer Ratgeber, wie Sie auch online Dienstleistungen der KFZ-Zulassungsstelle beantragen können.
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