Kaiserslautern auf Facebook
Auf der offiziellen Facebook-Seite der Stadt Kaiserslautern postet die Pressestelle relevante Verwaltungsthemen aber auch andere Informationen rund um Kaiserslautern und das Leben in der Stadt.
Die Leistungen der Hilfen zur Gesundheit entsprechen den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV- Modernisierungsgesetz - GMG) sind grundsätzlich alle nicht krankenversicherten Sozialhilfeempfänger und Empfänger von Arbeitslosengeld sowie der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung leistungsrechtlich den gesetzlich Krankenversicherten gleichgestellt worden. Die übrigen (kurzfristig) nicht krankenversicherten Empfänger von Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch können Hilfen zur Gesundheit erhalten. Im Rahmen ihrer Belastungsgrenzen werden die Hilfeempfänger zu Zuzahlungen herangezogen.
§ 47 ff Sozialgesetzbuch XII
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