Erziehungsgeld (vor dem 01.01.2007)

Inhalt

Allgemeine Informationen

Finanzielle Förderung für Eltern neugeborener Kinder
Auskunft und Beratung über Elternzeit"

Voraussetzungen
Anspruch auf Erziehungsgeld hat, wer

1. einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat,
2. mit einem Kind, für das ihm die Personensorge zusteht (auch Adoptivkinder ), in einem
Haushalt lebt,
3. dieses Kind selbst betreut und erzieht und
4. keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ( bis 30 Stunden wöchentlich ) ausübt.

Die Höhe des Erziehungsgeldes ist einkommensabhängig. Die Beratung über die beiden Leistungs-
möglichkeiten, entweder Regelbetrag ( Höchstbetrag 300,- Euro monatlich bis zum 24. Lebens- monat des Kindes ) oder Budget ( Höchstbetrag 450,- Euro monatlich bis zum 12. Lebensmonat
des Kindes ), erfolgt durch die Erziehungsgeldstelle.

Hinweise
Ab dem 1. Jan. 2007 wird das Erziehungsgeld durch das Elterngeld ersetzt. Hinweise zum Elterngeld finden Sie unter der Beschreibung der Dienstleistung Elterngeld.


Notwendige Unterlagen

Die Antragsunterlagen für das 1. Lebensjahr werden nach Ausstellung der Geburtsurkunde durch das Standesamt automatisch vom Familienministerium in Mainz zugesandt. Dem Antrag sind Informationen
und die Elternbriefe für die ersten 3 Monate beigefügt. Die Elternbriefe ab dem 4. Monat sind beim Jugendamt erhältlich.


Rechtsgrundlagen

Bundeserziehungsgeldgesetz


Standort

Referat Jugend und Sport
Willy-Brandt-Platz 1
67657 Kaiserslautern
  • 0631 365 - 1510
  • 0631 365 - 1519
  • jugend@kaiserslautern.de
  • Öffnungszeiten
  • Mo - Do
    08:00 - 12:30 Uhr
    13:30 - 16:00 Uhr
    Fr
    08:00 - 13:00 Uhr

Verwandte Dienstleistungen

Elterngeld


Dienstleistungsgruppen