Beglaubigungen von Unterschriften
Inhalt
Allgemeine Informationen
Im Bürgercenter werden amtliche und öffentliche Unterschriftsbeglaubigungen vorgenommen.
Amtliche Unterschriftsbeglaubigung
Die Unterschrift darf nur amtlich beglaubigt werden, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer deutschen Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der aufgrund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird.
Öffentliche Unterschriftsbeglaubigung
Die Unterschrift darf nur öffentlich beglaubigt werden, wenn durch Gesetz für diese Erklärung die öffentliche Beglaubigung ausdrücklich vorgeschrieben ist. Soll nicht nur die Unterschrift, sondern das gesamte Dokument, beglaubigt werden, so ist dafür ausschließlich der Notar zuständig.
Beispiele für eine öffentliche Beglaubigung: Anmeldung zum Vereinsregister, Löschungsbewilligung, Abtretungserklärung etc."
Voraussetzungen
Der Antragsteller muss persönlich im Bürgercenter vorsprechen und die Unterschrift in der Gegenwart des beglaubigenden Bediensteten leisten.
Bei der öffentlichen Unterschriftsbeglaubigung muss der Unterzeichner in Kaiserslautern polizeilich gemeldet sein oder seinen ständigen Arbeitsplatz in der Stadt haben.
Hinweise
Die Beglaubigung einer „Blankounterschrift“ (ohne zugehörigen Text) ist nicht zulässig!
Notwendige Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass
Gebühren
Amtliche Beglaubigung Hinweis: Gebührenerhöhung ab 01.10.2019 |
3,00 5,00 |
Öffentliche Beglaubigung | 15,00 |
Rechtsgrundlagen
"§ 1 LVwVfG i. V. m. § 34 VwVfG, § 65 BeurkG
Landesgesetz über die Beglaubigungsbefugnis,
Allgemeines Gebührenverzeichnis"
Standort
67657 Kaiserslautern
- 0631 365 - 2538
- 0631 365 - 2772
- buergercenter@kaiserslautern.de
- Öffnungszeiten
- Mo - Mi
08:00 - 16:00 Uhr
Do
09:00 - 18:00 Uhr
Fr
08:00 - 12:00 Uhr
Bitte beachten Sie evtl. Hinweise auf der Startseite.
Annahmestopp vor Ablauf der Öffnungszeit möglich. Bei den Öffnungszeiten des Bürgercenters handelt es sich um Bearbeitungszeiten und nicht um Kundenannahmezeiten. Bitte ziehen Sie daher die aktuelle Wartezeit (siehe Startseite www.kaiserslautern.de) vom Öffnungszeitende ab. Dies stellt dann die letztmögliche Kundenannahmezeit dar. Bitte beachten Sie, dass montags ganztägig und donnerstags ab 16:00 Uhr der Besucherandrang am höchsten ist und daher mit langen Wartezeiten zu rechnen ist.