Kaiserslautern auf Facebook
Auf der offiziellen Facebook-Seite der Stadt Kaiserslautern postet die Pressestelle relevante Verwaltungsthemen aber auch andere Informationen rund um Kaiserslautern und das Leben in der Stadt.
Im Bürgercenter werden die nachfolgend aufgeführten amtlichen und öffentlichen Unterschriftsbeglaubigungen vorgenommen.
Amtliche Unterschriftsbeglaubigung
Die Unterschrift darf nur amtlich beglaubigt werden, wenn das zu unterzeichnende Schriftstück zur Vorlage bei einer deutschen Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der aufgrund einer deutschen Rechtsvorschrift das zu unterzeichnende Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird. Bei einer Unterschriftsbeglaubigung für eine sonstige Stelle muss der/die Antragsteller/in die deutsche Rechtsvorschrift (Gesetz, Verordnung) benennen können, aufgrund deren sich die Verpflichtung zur Vorlage des zu unterzeichnenden Schriftstücks bei dieser Stelle ergibt.
Öffentliche Unterschriftsbeglaubigung
Die Unterschrift darf nur öffentlich beglaubigt werden, wenn durch Gesetz für diese Erklärung die öffentliche Beglaubigung ausdrücklich vorgeschrieben ist. Soll nicht nur die Unterschrift, sondern das gesamte Dokument, beglaubigt werden, so ist dafür ausschließlich der Notar zuständig.
Beispiele für eine öffentliche Beglaubigung: Erbausschlagung, Anmeldung zum Vereinsregister, Löschungsbewilligung, etc."
Voraussetzungen
Der Antragsteller muss persönlich im Bürgercenter vorsprechen und die Unterschrift in der Gegenwart des beglaubigenden Bediensteten leisten.
Bei der öffentlichen Unterschriftsbeglaubigung muss der Unterzeichner in Kaiserslautern polizeilich gemeldet sein oder seinen ständigen Arbeitsplatz in der Stadt haben.
Hinweise
Die Beglaubigung einer „Blankounterschrift“ (ohne zugehörigen Text) ist nicht zulässig!
Personalausweis oder Reisepass
Amtliche Beglaubigung | 5,00 |
Öffentliche Beglaubigung | 15,00 |
"§ 1 LVwVfG i. V. m. § 34 VwVfG, § 65 BeurkG
Landesgesetz über die Beglaubigungsbefugnis,
Allgemeines Gebührenverzeichnis"