Kaiserslautern auf Facebook
Auf der offiziellen Facebook-Seite der Stadt Kaiserslautern postet die Pressestelle relevante Verwaltungsthemen aber auch andere Informationen rund um Kaiserslautern und das Leben in der Stadt.
Mit einer amtlichen Beglaubigung bezeugt die Verwaltungsbehörde die Richtigkeit der Abschrift oder der Kopie einer Urkunde.
Sie können Abschriften und Ablichtungen von Schriftstücken im Bürgercenter beglaubigen lassen, wenn die Urschrift von einer deutschen Behörde ausgestellt wurde oder die beglaubigte Kopie zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt wird. In anderen Fällen wenden Sie sich bitte an einen Notar.
Ist der ursprüngliche Zusammenhang eines aus mehreren Seiten bestehenden Schriftstücks aufgehoben oder nicht mehr erkennbar, so ist die amtliche Beglaubigung unzulässig.
Durch bestimmte Rechtsvorschriften ist die Erteilung beglaubigter Abschriften aus amtlichen Registern und Archiven ausschließlich anderen Behörden vorbehalten (z.B. bei Personenstandsurkunden, Auszügen aus dem Handelsregister oder Liegenschaftskataster etc.).
Hinweise
Für die Beglaubigung von Privaturkunden zur ausschließlichen Verwendung im privaten Rechtsverkehr sind die Notare zuständig!
Originalurkunde(n)
Die zu beglaubigenden Kopien können Sie mitbringen oder im Bürgercenter anfertigen lassen. Personalausweis oder Reisepass
Beglaubigung für Einwohner | 5,00 |
Gebühr Kopie von Original / Seite | 0,30 |
§ 1 LVwVfG i. V. m. § 33 VwVfG, § 65 BeurkG
Landesgesetz über die Beglaubigungsbefugnis,
Allgemeines Gebührenverzeichnis