Mietspiegel 2026

Erstmalig liegt ein qualifizierter Mietspiegel für die Stadt Kaiserslautern vor.

Rathaus Kaiserslautern vor blauem Himmel (Deckblatt Mietspiegel)
© Stadt Kaiserslautern

Dieser ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete. Sie wird aus den üblichen Entgelten (geregelt in § 558 Abs. 2 BGB) gebildet, die in der Gemeinde oder einer vergleichbaren Gemeinde in den letzten sechs Jahren für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage einschließlich der energetischen Beschaffenheit und Ausstattung vereinbart oder geändert worden sind. 

Der Mietspiegel ist eine der gesetzlichen Begründungsalternativen bei der Anpassung der Miethöhe zwischen den Mietvertragspartnern. Bei Neuvermietungen kann die Miete grundsätzlich frei vereinbart werden. Die Vereinbarungsfreiheit endet, wenn eine überhöhte Miete verlangt wird (§ 5 Wirtschaftsstrafgesetz).

Er dient somit als Orientierungshilfe für Mieter und Vermieter, um Mietpreise rechtssicher festlegen zu können. Im Auftrag der Stadt Kaiserslautern wurde er auf der Grundlage einer repräsentativen Mieter- und Vermieterumfrage aufgestellt. Er basiert auf 2.298 Datensätzen, die im Zeitraum April bis Juni 2026 bei zufällig ausgewählten mietspiegelrelevanten Haushalten im Projektgebiet schriftlich erhoben wurden.

Die Befragung und die Auswertung der erhobenen Daten wurden durch das EMA-Institut für empirische Marktanalysen, Regensburg, durchgeführt. Der Mietspiegel wurde nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen ebenfalls vom EMA-Institut aufgestellt.

Der Arbeitskreis Mietspiegel der sich aus der Statistikstelle der Stadt Kaiserslautern, dem Gutachterausschuss der Stadt Kaiserslautern, der Sozialplanung der Stadt Kaiserslautern, Vertretern der BauAG und der Baugenossenschaft Bahnheim,  der Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus und Grund, des Mieterschutzvereins Kaiserslautern und Umgebung e.V., und der erstellenden Firma zusammensetzt, begleitete die verschiedenen Arbeitsschritte und erkannte durch Beschluss am 06.10.2026 das vorliegende Werk als qualifizierter Mietspiegel gemäß § 558d Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) an.

Er tritt am 1. November 2026 in Kraft und gilt bis zum 31. Oktober 2028.

Den aktuellen Mietspiegel sowie die Anschriftenliste zur Lagebestimmung der Wohnung können Sie hier herunterladen. 

Sollten Sie ein ausgedrucktes Exemplar benötigen, wenden Sie sich bitte an

Stadtverwaltung Kaiserslautern
-Statistikstelle-
Willy-Brandt-Platz 1
67657 Kaiserslautern
Mail: statistik@kaiserslautern.de
Telefon 0631/ 365 -1125

Für die Erstellung der Druckversion erlauben wir uns eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 5,00 Euro (bei postalischer Zustellung zzgl. Versandkosten) zu erheben. Der Download der Datei ist kostenlos.
Über folgenden Link können Sie sich die Nettokaltmiete/m² unter Berücksichtigung möglicher Zu- und Abschläge sowie der Bestimmung der Lage errechnen lassen
https://online-mietspiegel.de/kaiserslautern (Externer Link)

Die Dokumentation zur Erstellung wird in Kürze an dieser Stelle veröffentlicht werden.