Kaiserslautern auf Facebook
Auf der offiziellen Facebook-Seite der Stadt Kaiserslautern postet die Pressestelle relevante Verwaltungsthemen aber auch andere Informationen rund um Kaiserslautern und das Leben in der Stadt.
Steuergegenstand
Die Stadt Kaiserslautern erhebt eine Zweitwohnungsteuer für das Innehaben einer
Zweitwohnung im Stadtgebiet. Steuerlicher Gegenstand ist das Bewohnen einer weiteren Wohnung neben der Hauptwohnung. Die Zweitwohnung wird mit der Nebenwohnung nach dem Melderecht gleichgesetzt. Zudem gilt es als unerheblich, wenn sich die Hauptwohnung am selben Ort befindet.
Wer ist steuerpflichtig?
Steuerpflichtige Personen sind sowohl Mieterinnen und Mieter als auch Eigentümerinnen und Eigentümer, sofern diese volljährig sind. Ebenso steuerpflichtig sind Personen die eine Wohnung zu Zwecken des persönlichen Lebensbedarfs der Familie überlassen.
Definition der Zweitwohnung
Als Zweitwohnung gilt jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen genutzt werden kann und von dem aus die Nutzung einer Küche und einer Toilette möglich ist. Darüber hinaus gelten Mobilheime, Wohnmobile, Wohnwagen etc. ebenfalls als Nebenwohnung.
Bemessungsgrundlage & Steuersatz
Zur Bemessung der Zweitwohnungsteuer bei Mieterinnen und Mietern wird die Höhe der Jahresnettokaltmiete herangezogen. Fällt keine Miete an, etwa bei Eigentum oder kostenloser Überlassung von Wohnraum, wird die ortsübliche Vergleichsmiete als Berechnungsmaßstab verwendet. Der Steuersatz liegt aktuell bei 10% der Bemessungsgrundlage.
Keine Steuerpflicht
Alle Personen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind von der Steuer
befreit. Zudem sind Verheiratete, nicht dauernd getrenntlebende Personen, deren eheliche Wohnung sich in einer anderen Gemeinde befindet, die die Zweitwohnung aus Gründen der Erwerbstätigkeit, ihrer (Berufs-)Ausbildung oder ihres Studiums
innehaben, von der Steuer befreit. Straftäter, die in Justizvollzugsanstalten einsitzen, sind ebenfalls steuerbefreit.
Für folgende Zweitwohnungen wird keine Steuer erhoben:
Steuererklärung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck oder Onlineformular mit geeigneten Nachweisen.
Zweitwohnungsteuersatzung