Kaiserslautern auf Facebook
Auf der offiziellen Facebook-Seite der Stadt Kaiserslautern postet die Pressestelle relevante Verwaltungsthemen aber auch andere Informationen rund um Kaiserslautern und das Leben in der Stadt.
Wildtiere unterliegen dem Jagdrecht. Darunter fallen unter anderem Rehe, Hirsche, Wildschweine, Füchse, Hasen, Kaninchen und Marder. Einen gewissen Schutz gegen das Eindringen von Tieren bietet ein Zaun, wenn er tief in die Erde eingegraben und darin nach außen gebogen ist, um die Tiere am Hochheben zu hindern. Eine Zaunhöhe von mindestens 1,50 m sollte das Überspringen der Einfriedung verhindern. Das Bejagen von Wildtieren durch einen Jagdausübungsberechtigten ist in so genannten „befriedeten Bezirken“, wie zum Beispiel Wohnsiedlungen, Friedhöfe, Grünanlangen oder Gärten, durch das herrschende Jagdrecht nicht erlaubt. Gebührenpflichtige Ausnahmegenehmigungen hierfür können nach Einzelfallprüfung für einige Wildtierarten erforderlichenfalls durch die Untere Jagdbehörde erteilt werden. Mehr Informationen über den Umgang mit lebenden oder toten Tieren unter:
Tierschutz
Voraussetzungen
Für Ausnahmegenehmigungen sind immer Einzelfallprüfungen durch die Untere Jagdbehörde erforderlich. Es empfiehlt sich ein persönlicher Rücksprachetermin.
Gebühr für die Gestattung der beschränkten Jagdausübung in befriedeten Bezirken
40 - 100 € (je nach Aufwand)
Bundesjagdgesetz
Landesjagdgesetz Rheinland-Pfalz
Herr Hirsch