Wildtiere im Garten

Inhalt

Allgemeine Informationen

Wildtiere unterliegen dem Jagdrecht. Darunter fallen unter anderem Rehe, Hirsche, Wildschweine, Füchse, Hasen, Kaninchen und Marder. Einen gewissen Schutz gegen das Eindringen von Tieren bietet ein Zaun, wenn er tief in die Erde eingegraben und darin nach außen gebogen ist, um die Tiere am Hochheben zu hindern. Eine Zaunhöhe von mindestens 1,50 m sollte das Überspringen der Einfriedung verhindern. Das Bejagen von Wildtieren durch einen Jagdausübungsberechtigten ist in so genannten „befriedeten Bezirken“, wie zum Beispiel Wohnsiedlungen, Friedhöfe, Grünanlangen oder Gärten, durch das herrschende Jagdrecht nicht erlaubt. Gebührenpflichtige Ausnahmegenehmigungen hierfür können nach Einzelfallprüfung für einige Wildtierarten erforderlichenfalls durch die Untere Jagdbehörde erteilt werden. Mehr Informationen über den Umgang mit lebenden oder toten Tieren unter:
Tierschutz



Voraussetzungen
Für Ausnahmegenehmigungen sind immer Einzelfallprüfungen durch die Untere Jagdbehörde erforderlich. Es empfiehlt sich ein persönlicher Rücksprachetermin.


Gebühren

Gebühr für die Gestattung der beschränkten Jagdausübung in befriedeten Bezirken
40 - 100 € (je nach Aufwand)


Rechtsgrundlagen

Bundesjagdgesetz
Landesjagdgesetz Rheinland-Pfalz


Kontakt

Wildtiere im Garten
Wenn Sie Fragen zu dieser Dienstleistung haben, können Sie die Abteilung unter folgenden Kontaktdaten erreichen.

Standort

Referat Umweltschutz
Lauterstraße 2
67657 Kaiserslautern

Ansprechpartner

Herr Hirsch



Dienstleistungsgruppen