Kaiserslautern auf Facebook
Auf der offiziellen Facebook-Seite der Stadt Kaiserslautern postet die Pressestelle relevante Verwaltungsthemen aber auch andere Informationen rund um Kaiserslautern und das Leben in der Stadt.
Tiere und Pflanzen können nur dann wirksam vor dem Aussterben geschützt werden, wenn ihre Lebensräume möglichst ungestört erhalten bleiben. Deshalb hat der Rat der Europäischen Gemeinschaft schon 1972 eine Richtlinie zur Erhaltung wildlebender Vogelarten (Vogelschutzrichtlinien) und 1992 die Richtlinien zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) beschlossen. Ziel ist es, in den Mitgliedstaaten natürliche Lebensräume (Habitate) und bestimmte wildlebende Tier- und Pflanzenarten (Artenschutz) zu erhalten, um die Artenvielfalt zu sichern. Ziel ist es, in Europa ein zusammenhängendes ökologisches Netz besonderer Schutzgebiete – „Natura 2000“ – zu errichten. Jeder Mitgliedstaat ist verpflichtet „besondere Schutzgebiete“ zu benennen. In Kaiserslautern sind folgende Gebiete zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat -Gebiete) an die EU gemeldet worden: Westricher Moorniederung
Biosphärenreservat Pfälzer Wald Vogelschutzgebiete sind im Stadtgebiet keine gemeldet. In der näheren Umgebung ist z.B. südlich an Mölschbach angrenzend das Vogelschutzgebiet „Pfälzerwald“ oder auch das Naturschutzgebiet Mehlinger Heide als Vogelschutzgebiet festgesetzt. Die Abgrenzung der Natura 2000 Gebiete können unter (www.naturschutz.rlp.de) eingesehen werden. Die Mitgliedstaaten der EU müssen geeignete Maßnahmen ergreifen, damit sich in den „besonderen Schutzgebieten“ die natürlichen Lebensräume nicht verschlechtern (Verschlechterungsverbot). Rheinland-Pfalz hat die gemeldeten Gebiete 2005 unter besonderen Schutz gestellt. Für Maßnahmen, die Schutzgebiete erheblich beeinträchtigen können, muss eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden, ob diese mit den festgelegten Erhaltungszielen (Schutzzwecke) vereinbar sind. In den oben genannten Richtlinien sind auch spezielle Tier- und Pflanzenarten aufgeführt, die nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) besonders und streng geschützt sind. Darunter fallen z.B. alle europäischen Vogelarten oder auch alle in Rheinland-Pfalz vorkommenden Fledermausarten. Weiter ist z. B. der Frauenschuh, die Mauereidechse oder auch der Hirschkäfer in den Anhängen der Richtlinie als besonders bzw. zitiert
Hinweise
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BArtSchV (Bundesartenschutzverordnung)
Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Richtlinie Anhang IV
Richtlinie über die Erhaltung wildlebender Vogelarten (Vogelschutzrichtlinie) des Rates der Europäischen Gemeinschaft vom 02.04.1972
Frau Höhn
Frau Stolz