Insekten, Information
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Allgemeine Informationen
Die meisten Insekten leisten einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung der natürlichen Kreisläufe. Viele Arten gehören deshalb nach der Bundesartenschutzverordnung zu den besonders geschützten Arten und dürfen nicht bekämpft oder beseitigt werden. Unter diesen besonderen Schutz fallen z.B. Hornissen, Bienen und Ameisen. Die Untere Naturschutzbehörde berät Sie gerne zur Lebensweise von Insekten, Förderung von Nützlingen und dem Verhalten bei Belästigungen durch Insekten.
Hinweise
Kostenlose Beratung und Information Umwelt
Bundesartenschutzverordnung
Rechtsgrundlagen
Bundesartenschutzgesetz
Bundesartenschutzerordnung
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