Autowäsche

Inhalt

Allgemeine Informationen

Viele Autobesitzer, die oftmals am Samstag zu Hause ihre Kraftfahrzeuge „pflegen“, wissen nicht, dass es durch ihr Handeln zu Gewässerverunreinigungen kommen kann. Autowaschen darf nicht auf Kosten der Umwelt stattfinden. Wer im Sinne der Umwelt auf Nummer Sicher gehen möchte, sollte eine Autowäsche grundsätzlich auf speziell eingerichteten Plätzen durchführen, am besten in Autowaschstrassen mit Wasserrecycling und entsprechendem Abscheider. So ist der Wasserverbrauch deutlich geringer und die Kläranlage wird vor einer unzulässigen Schmutzfracht bewahrt. Laut Entwässerungssatzung der Stadt Kaiserslautern ist vorgeschrieben, dass in den nach dem Trennverfahren entwässerten Gebieten (Gebiete mit getrennten Schmutzwasser- und Regenwasserkanal, insbesondere alle Neubaugebiete und der komplette Stadtteil Hohenecken) Schmutz- und Regenwässer nur in die jeweils dafür bestimmten Kanäle oder Gräben zugeführt werden dürfen; das Waschen von Fahrzeugen auf Straßen- und Hofflächen ist nicht gestattet (§ 8 Abs. 4 Entwässerungssatzung).


Rechtsgrundlagen

Satzung der Stadt Kaiserslautern über die Stadtentwässerung, den Anschluss an die Entwässerungsanlagen und deren Benutzung (7.3 Entwässerungssatzung)
Wasserhaushaltsgestz
Strafgesetzbuch (StGB)


Standort

Referat Umweltschutz
Lauterstraße 2
67657 Kaiserslautern