Parkerleichterung für besondere Gruppen Schwerbehinderter

Inhalt

Allgemeine Informationen

Für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen können ausnahmsweise Parkerleichterungen gewährt werden.

Voraussetzungen
Die Merkzeichen aG (außergewöhnlich Gehbehindert) bzw. Bl (Blind) sind vom Amt für soziale Angelegenheiten nicht festgestellt worden. Sie wurden jedoch knapp verfehlt. Voraussetzungen
max. 100m Gehstrecke oder
Morbus Crohn/Colitis ulcerosa - Erkrankung oder
Künstlicher Darmausgang und künstlicher Harnleiter Der Antrag wird bei der Straßenverkehrsbehörde gestellt und von dort zum zuständigen Amt für soziale Angelegenheiten weitergeleitet. Das Amt für soziale Angelegenheiten trifft auch die Entscheidung, ob der Ausweis für die Parkerleichterung ausgestellt werden kann.


Kontakt

Parkerleichterung für besondere Gruppen Schwerbehinderter
Wenn Sie Fragen zu dieser Dienstleistung haben, können Sie die Abteilung unter folgenden Kontaktdaten erreichen.

Standort

Straßenverkehrsbehörde
Benzinoring 1
67657 Kaiserslautern

Ansprechpartner

Frau Andes

  • 0631 365 - 4683
  • 0631 365 - 1328

Herr Fath

  • 0631 365 - 4138
  • 0631 365 - 1328

Herr Setzpfandt

  • 0631 365 - 4736
  • 0631 365 - 1328


Dienstleistungsgruppen