Umkennzeichnung aufgrund Kennzeichendiebstahl bzw. Verlust

Inhalt

Allgemeine Informationen

Wurden beide oder ein Kennzeichenschild vom Fahrzeug gestohlen oder liegt ein sonstiger Verlust vor, so sind unverzüglich neue Kennzeichen zu beantragen. Es erfolgt eine zehnjährige Sperrung der gestohlenen oder abhanden gekommenen Kennzeichen.

Voraussetzungen
Ein oder beide Kennzeichenschilder nicht mehr vorhanden. Bei Diebstahl ist vor Umkennzeichnung bei der zuständigen Polizeibehörde Anzeige zu erstatten. Wir benötigen eine schriftliche Diebstahlsanzeige. Bei einem Kennzeichenverlust ist die Zulassungsbehörde bezüglich einer Verlusterklärung bzw. einer eidesstattlichen Versicherung zu kontaktieren.

Hinweise
Wunschkennzeichen können auf der unten angegebenen Website abgefragt und bei Bedarf für 30 Tage reserviert werden.

Der Aufpreis beträgt bei Zulassung: 12,80 EUR!

Wir weisen darauf hin, dass wir aufgrund des § 1 des "Landesgesetzes über die Entrichtung rückständiger Kosten im Verfahren der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr" zu prüfen haben, ob keine rückständigen Kosten aus vorausgegangenen Zulassungsvorgängen bestehen. Erst dann ist eine Zulassung möglich! Eine Zulassung ist auch dann nicht möglich, wenn Kfz-Steuer-Rückstände bei einer Finanzverwaltung vorliegen. Wunschkennzeichen-Reservierung

 

Online - Terminanfrage

Mit folgendem Formular können Sie einen Termin bei der KFZ-Zulassungsstelle anfragen:
 

 


Notwendige Unterlagen

Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief
Verbliebenes Kennzeichen, wenn nur eins abhanden gekommen ist
Diebstahlsanzeige der Polizei, falls Diebstahl vermutet wird
Personalausweis oder Reisepass
Aktuelle Bescheinigung über die Hauptuntersuchung (HU) Liegt für die Zulassung kein gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift, sondern lediglich ein Reisepass vor, werden gegen eine Verwaltungsgebühr von 5,10 EUR die Adressdaten im Einwohnermeldeamt abgerufen. Sollte eine aktuelle (nicht älter als 3 Monate) Meldebescheinigung vorhanden sein, gilt diese auch als Nachweis der Anschrift


Gebühren

Umkennzeichnung 30,00
Wunschkennz. Internet / Telefon +12,80
Wunschkennz. am Zulassungstag +10,20

Bei den hier aufgeführten Verwaltungsgebühren handelt es sich lediglich um eine Grundgebühr für den entsprechenden Vorgang welche jedoch variieren kann.


Rechtsgrundlagen

Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)


Standort

KFZ - Zulassungsstelle

(Hinweis: Annahmestopp vor Ablauf der Öffnungszeit möglich)


Merkurstraße 45
67663 Kaiserslautern

Dienstleistungsgruppen