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Auf der offiziellen Facebook-Seite der Stadt Kaiserslautern postet die Pressestelle relevante Verwaltungsthemen aber auch andere Informationen rund um Kaiserslautern und das Leben in der Stadt.
Die Grundsicherung dient der Sicherung des Lebensunterhaltes im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung von Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben.
Kinder bzw. Eltern werden nicht zum Unterhalt herangezogen, sofern das jährliche Gesamteinkommen eines Kind oder der Eltern gemeinsam einen Betrag von 100.000 € nicht übersteigt.
Voraussetzungen
"Leistungen der Grundsicherung können alle Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland erhalten,
§ 41 ff. Sozialgesetzbuch XII
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