Betreuungsbehörde/ Betreuungsverein

Inhalt

Allgemeine Informationen

"Die Betreuungsbehörde bzw. der Betreuungsverein der Stadt Kaiserslautern nimmt die Aufgaben des gesetzlichen Betreuers bei betreuten Personen wahr. Ein Verfahren zur Einrichtung einer rechtlichen Betreuung, das heißt einer gesetzlichen Vertretung, kann schriftlich oder mündlich zu Protokoll angeregt oder beantragt werden beim

Amtsgericht/ Vormundschaftsgericht Kaiserslautern
Bahnhofstraße 24
67655 Kaiserslautern

Die Auswahl der Betreuerinnen und Betreuer sowie deren Bestellung und Entlassung ist Aufgabe des Gerichts. Es kontrolliert die Betreuungspersonen auch in deren Tätigkeit.

Bei Pflichtwidrigkeiten hat das Vormundschaftsgericht durch geeignete Gebote und Verbote einzuschreiten.

Eine gesetzliche Betreuung kann verschiedene Teilbereiche umfassen:

  • Gesundheitsfürsorge: Die Gesundheitsfürsorge umfasst alle medizinischen Behandlungen und Untersuchungen. Der Betreuer ist dadurch berechtigt, medizinisch notwendige Behandlungen und Untersuchungen zu veranlassen bzw. diesen zu zustimmen, wenn der Betreute nicht mehr in der Lage ist dies selbst zu tun oder Umfang und Ausmaß dieser nicht einschätzen kann.
  • Aufenthaltsbestimmung: Der Wirkungskreis „Aufenthalt“ umfasst das Recht, den Ort zu bestimmen, an dem die bestmöglichen bzw. günstigsten Lebensbedingungen für den Betreuten ermöglicht werden.
  • Vermögenssorge: Die Vermögenssorge umfasst alle Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Betreuten. Der Betreuer verwaltet und betreut zusammen mit dem Betreuten dessen Einkommen und Vermögen."

Standort

Soziales (Referat Soziales)
Maxstraße 17 + 19
67659 Kaiserslautern

Dienstleistungsgruppen