Vorkaufsrecht
Inhalt
Allgemeine Informationen
Bei jedem abgeschlossenen Grundstückskaufvertrag steht der Stadt auf der Grundlage der Vorgaben des Baugesetzbuchs ein Vorkaufsrecht zu. Die Stadt könnte somit zu den Konditionen, welche der Grundstückseigentümer mit dem Käufer vereinbart hatte, in den Kaufvertrag einsteigen und dieses anstelle des Käufers selbst erwerben. Verzichtet die Stadt auf ihr Vorkaufsrecht, erteilt sie ein entsprechendes Negativzeugnis.
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen sind nach den Vorgaben der §§ 24 ff. BauGB vom Einzelfall abhängig.
Notwendige Unterlagen
Notarvertrag
Gebühren
Negativzeugnis
40,00
Standort
67653 Kaiserslautern
- 0631 365 - 1611
- 0631 365 - 1619
- stadtentwicklung@kaiserslautern.de
- Öffnungszeiten
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08:00 - 12:30 Uhr
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Fr
08:00 - 13:00 Uhr