Kaiserslautern auf Facebook
Auf der offiziellen Facebook-Seite der Stadt Kaiserslautern postet die Pressestelle relevante Verwaltungsthemen aber auch andere Informationen rund um Kaiserslautern und das Leben in der Stadt.
Die Negativbescheinigung ist die offizielle Bestätigung der Stadt Kaiserslautern darüber, dass das ihr das grundsätzlich zustehende Vorkaufsrecht beim Grundstücksverkauf nicht ausgeübt wird.
Sie wird auf Antrag des beurkundenden Notars bei der Stadt beantragt und dem zukünftigen Erwerber des Grundstücks erteilt. Besteht ein Vorkaufsrecht nicht oder wird es seitens der Stadt nicht ausgeübt, erteilt sie darüber ein Zeugnis.
Voraussetzungen
Es besteht kein Vorkaufsrecht für die Stadt Kaiserslautern oder wird nicht ausgeübt.
Negativbescheinigung
30,00 €
§§ 24, 25 Baugesetzbuch
Frau Franzreb
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67657 Kaiserslautern
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