Negativbescheinigung

Inhalt

Allgemeine Informationen

Die Negativbescheinigung ist die offizielle Bestätigung der Stadt Kaiserslautern darüber, dass das ihr das grundsätzlich zustehende Vorkaufsrecht beim Grundstücksverkauf nicht ausgeübt wird.

Sie wird auf Antrag des beurkundenden Notars bei der Stadt beantragt und dem zukünftigen Erwerber des Grundstücks erteilt. Besteht ein Vorkaufsrecht nicht oder wird es seitens der Stadt nicht ausgeübt, erteilt sie darüber ein Zeugnis.

Voraussetzungen
Es besteht kein Vorkaufsrecht für die Stadt Kaiserslautern oder wird nicht ausgeübt.


Gebühren

Negativbescheinigung
30,00 €


Rechtsgrundlagen

§§ 24, 25 Baugesetzbuch


Standort

Stadtentwicklung
Willy-Brandt-Platz 1
67653 Kaiserslautern

Ansprechpartner

Frau Franzreb



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