Ausbildungsförderung (Schüler-BAföG und Aufstiegs-BAföG)

Inhalt

Allgemeine Informationen

Die Stadtverwaltung Kaiserslautern und der Landkreis Kaiserslautern haben seit Februar 2015 ein gemeinsames Amt für Ausbildungsförderung. Trägerin des gemeinsamen Amtes für Ausbildungsförderung ist die Stadtverwaltung Kaiserslautern.

Die Stadtverwaltung Kaiserslautern ist folglich auch für die BAföG-Angelegenheiten des Landkreises Kaiserslautern zuständig.

 

BAföG:

Über das Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz BAföG, können neben einem Studium auch zahlreiche schulische Ausbildungen gefördert werden.  

Die Stadtverwaltung Kaiserslautern ist zuständig für die Bearbeitung von Anträgen auf Schüler-BAföG. Studierende wenden sich bitte an das Amt für Ausbildungsförderung, welches an der jeweiligen Hochschule bzw. Universität eingerichtet ist.

Schüler-BAföG wird als Vollzuschuss gewährt. Das bedeutet, dass die Leistungen grundsätzlich nicht zurückgezahlt werden müssen.

Unter nachfolgendem Link erhalten Sie nähere Informationen über die Förderungsmöglichkeiten von schulischen Ausbildungen: https://www.xn--bafg-7qa.de/de/bafoeg-fuer-schuelerinnen-und-588.php

Antragsformulare erhalten Sie unter https://www.xn--bafg-7qa.de/de/alle-antragsformulare-432.php

Anträge können auch gerne online über www.bafoeg-digital.de gestellt werden.

 

Aufstiegs-BAföG:

Über das Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, kurz AFBG) können berufliche Aufstiegsfortbildungen gefördert werden. Hierunter fallen zahlreiche Fortbildungsabschlüsse wie z. B. Fachwirt/in, Erzieher/in, Techniker/in, Meister/in oder Betriebswirt/in.

Gefördert werden sowohl Vollzeit- als auch Teilzeitmaßnahmen.

Teilnehmende erhalten einkommens- und vermögensunabhängig einen Beitrag zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren. Bei Vollzeitmaßnahmen kann, sofern die Voraussetzungen vorliegen, zusätzlich ein Beitrag zum Lebensunterhalt geleistet werden.

Weitere Informationen über das Aufstiegs-BAföG sowie Antragsformulare erhalten Sie unter www.aufstiegs-bafoeg.de

Bei weiteren Fragen rund um die Antragstellung wenden Sie sich bitte an das Amt für Ausbildungsförderung der Stadtverwaltung Kaiserslautern.


Bearbeitungsdauer


Rechtsgrundlagen

Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG),
Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)


Kontakt

Ausbildungsförderung (Schüler-BAföG und Aufstiegs-BAföG)
Wenn Sie Fragen zu dieser Dienstleistung haben, können Sie die Abteilung unter folgenden Kontaktdaten erreichen.

Standort

Amt für Ausbildungsförderung für Stadt und Landkreis Kaiserslautern
Stadtverwaltung Kaiserslautern - Referat Jugend und Sport -
Willy-Brandt-Platz 1
67657 Kaiserslautern
  • 0631 / 365 - 4617 (Stadt Kaiserslautern) oder - 4616 (Kreis Kaiserslautern)
  • bafoeg@kaiserslautern.de
  • Öffnungszeiten
  • Do
    08:00 - 12:00 Uhr
    14:00 - 16:00 Uhr

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