Hilfen zur Erziehung
Inhalt
Allgemeine Informationen
Reichen die unterbreiteten Beratungsangebote (siehe Dienstleistung: Beratung bei Erziehungs-, Familien- und Lebensproblemen) zur Lösung der Erziehungsprobleme (siehe Dienstleistung: Erziehungsschwierigkeiten; - probleme) nicht aus, so können Eltern, die eine intensivere Unterstützung bei der Erziehung benötigen, Hilfen zur Erziehung in Form von ambulanten, teilstationären und stationären Maßnahmen gewährt werden. Grundlage hierfür ist das Kinder- und Jugendhilfegesetz.
Welche Hilfe geeignet und notwendig ist, wird mit den Familien in einem Beratungsprozess geklärt. Die Hilfe richtet sich nach dem erzieherischen Bedarf im Einzelfall und bezieht das engere soziale Umfeld des Kindes oder des Jugendlichen ein.
Zur Gewährung einer Hilfe zur Erziehung ist ein Antrag der personensorgeberechtigten Eltern sowie deren Mitarbeit erforderlich.
Voraussetzungen
Antrag der personensorgeberechtigten Eltern erforderlich
Hinweise
Der Allgemeine Soziale Dienst des Referats Jugend ist nach dem Regionalprinzip organisiert, d.h. jede Straße ist einem bestimmten Bezirk, jeder Bezirk einer bestimmten Mitarbeiterin oder einem bestimmten Mitarbeiter zugeordnet.
Die jeweils zuständigen Sachbearbeiter sind über die zentrale Nummer des Referats in Erfahrung zu bringen.
Notwendige Unterlagen
Nach Absprache im Einzelfall
Gebühren
Kosten/Gebühren je nach Einzelfall
Rechtsgrundlagen
Kinder- und Jugendhilfegesetz
Standort
67657 Kaiserslautern
- 0631 365 - 1510
- 0631 365 - 1519
- jugend@kaiserslautern.de
- Öffnungszeiten
- Mo - Do
08:00 - 12:30 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Fr
08:00 - 13:00 Uhr
Verwandte Dienstleistungen
Beratung bei Erziehungs-, Familien- und LebensproblemenTrennung und Scheidung