Kleinfeuerungsanlagen
Inhalt
Allgemeine Informationen
Private Feuerungsanlagen (Kamine, Öfen) sind so zu betreiben, dass sie die Nachbarschaft nicht erheblich belasten. In der Kleinfeuerungsanlagenverordnung sind die Anforderungen an die Anlagen geregelt.
Voraussetzungen
Der ordnungsgemäße Betrieb der Anlage wird vom Bezirksschornsteinfeger regelmäßig überprüft
Hinweise
Gebührenberechnung unterliegt der Einzelfallregelung.
Notwendige Unterlagen
Unterlagen werden vom Bezirksschornsteinfeger (BSFM) vorgelegt. Messberichte, bei denen die Anlagen nicht die gesetzlich vorgeschriebenen Werte einhalten, werden vom BSFM bei den Behörden vorgelegt.
Rechtsgrundlagen
Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
Verordnung (VO) über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV)
Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO)
Schornsteinfegergessetz (SchfG)
Standort
67657 Kaiserslautern
- 0631 365 - 1150
- 0631 365 - 1159
- umweltschutz@kaiserslautern.de
- Webseite
- Öffnungszeiten
- Mo - Do
08:00 - 12:30 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Fr
08:00 - 13:00 Uhr
Ansprechpartner
Frau Gihr
- 0631 365 - 2273
- 0631 365 - 1159
- sabine.gihr@kaiserslautern.de