Kleinfeuerungsanlagen

Inhalt

Allgemeine Informationen

Private Feuerungsanlagen (Kamine, Öfen) sind so zu betreiben, dass sie die Nachbarschaft nicht erheblich belasten. In der Kleinfeuerungsanlagenverordnung sind die Anforderungen an die Anlagen geregelt.

Voraussetzungen
Der ordnungsgemäße Betrieb der Anlage wird vom Bezirksschornsteinfeger regelmäßig überprüft

Hinweise
Gebührenberechnung unterliegt der Einzelfallregelung.


Notwendige Unterlagen

Unterlagen werden vom Bezirksschornsteinfeger (BSFM) vorgelegt. Messberichte, bei denen die Anlagen nicht die gesetzlich vorgeschriebenen Werte einhalten, werden vom BSFM bei den Behörden vorgelegt.


Rechtsgrundlagen

Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
Verordnung (VO) über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV)
Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO)
Schornsteinfegergessetz (SchfG)


Standort

Referat Umweltschutz
Lauterstraße 2
67657 Kaiserslautern

Ansprechpartner

Frau Gihr



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