Kaiserslautern auf Facebook
Auf der offiziellen Facebook-Seite der Stadt Kaiserslautern postet die Pressestelle relevante Verwaltungsthemen aber auch andere Informationen rund um Kaiserslautern und das Leben in der Stadt.
Private Feuerungsanlagen (Kamine, Öfen) sind so zu betreiben, dass sie die Nachbarschaft nicht erheblich belasten. In der Kleinfeuerungsanlagenverordnung sind die Anforderungen an die Anlagen geregelt.
Voraussetzungen
Der ordnungsgemäße Betrieb der Anlage wird vom Bezirksschornsteinfeger regelmäßig überprüft
Hinweise
Gebührenberechnung unterliegt der Einzelfallregelung.
Unterlagen werden vom Bezirksschornsteinfeger (BSFM) vorgelegt. Messberichte, bei denen die Anlagen nicht die gesetzlich vorgeschriebenen Werte einhalten, werden vom BSFM bei den Behörden vorgelegt.
Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
Verordnung (VO) über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV)
Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO)
Schornsteinfegergessetz (SchfG)
Frau Gihr