CITES-Genehmigung

Inhalt

Allgemeine Informationen

Immer mehr Tiere und Pflanzen sind heute von der Ausrottung durch rapide fortschreitende Umweltveränderungen in ihren Lebensräumen (Fauna-Flora- Habitat- Richtlinie), aber auch durch den Handel (EG-Verordnungen) bedroht. Für die besonders geschützten Arten sind daher internationale und nationale Artenschutzgesetze erlassen worden.

Das Übereinkommen über den internationalen Handel mit freilebenden Tieren und Pflanzen (engl. CITES, Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) regelt weltweit den Handel.

Erfasst sind außereuropäische und europäische Tiere (z.B. Papageien, Schildkröten, Riesenschlangen, Greifvögel, Eulen) und Pflanzen (z.B. einige Kakteen- und Orchideenarten). Der Schutz umfasst auch Teile und Erzeugnisse von Tieren und Pflanzen.

Verstöße gegen die artenschutzrechtlichen Verbote können mit Bußgeldern, unter besonderen Umständen sogar mit Freiheitsstrafe geahndet werden.



Voraussetzungen
Das Artenschutzrecht regelt Besitz- und Vermarktungsverbote, den legalen Handel und sieht bestimmte Verpflichtungen für den Halter, Züchter und Händler vor, wie z.B.

  • Anmeldung des Besitzes und des Bestands,
  • Kennzeichnung vom Aussterben bedrohter Tiere mit Ringen und Mikrochips oder in anderer Weise (z.B. Fotodokumentation),
  • Vermarktung der vom Aussterben bedrohten Tiere und Pflanzen nur mit behördlicher Genehmigung,
  • Pflicht zum Nachweis des rechtmäßigen Besitzes,
  • Buchführungspflichten für Händler

 


Hinweise

  • Ausstellung von CITES-Papieren pro Papier 15,00 € gemäß Besonderem Gebührenverzeichnis

Notwendige Unterlagen

  • Bestandsanzeige;
  • Herkunftsnachweis;
  • Besitzbescheinigung;
  • Personalausweis oder Reisepass.

Formulare

Bestandsanzeige für besonders geschützte Tiere

Rechtsgrundlagen

EG-Verordnung EG VO 338/97
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
Flora- Fauna- Habitat –Richtlinie (FFH-Richtlinie)
Bundesartenschutzverordnung
Landesverordnung über Gebühren im Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt und Forsten Besonderes Gebührenverzeichnis


Standort

Referat Umweltschutz
Lauterstraße 2
67657 Kaiserslautern

Ansprechpartner

Herr Hirsch



Dienstleistungsgruppen