Kaiserslautern auf Facebook
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Immer mehr Tiere und Pflanzen sind heute von der Ausrottung durch rapide fortschreitende Umweltveränderungen in ihren Lebensräumen (Fauna-Flora- Habitat- Richtlinie), aber auch durch den Handel (EG-Verordnungen) bedroht. Für die besonders geschützten Arten sind daher internationale und nationale Artenschutzgesetze erlassen worden.
Das Übereinkommen über den internationalen Handel mit freilebenden Tieren und Pflanzen (engl. CITES, Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) regelt weltweit den Handel.
Erfasst sind außereuropäische und europäische Tiere (z.B. Papageien, Schildkröten, Riesenschlangen, Greifvögel, Eulen) und Pflanzen (z.B. einige Kakteen- und Orchideenarten). Der Schutz umfasst auch Teile und Erzeugnisse von Tieren und Pflanzen.
Verstöße gegen die artenschutzrechtlichen Verbote können mit Bußgeldern, unter besonderen Umständen sogar mit Freiheitsstrafe geahndet werden.
Voraussetzungen
Das Artenschutzrecht regelt Besitz- und Vermarktungsverbote, den legalen Handel und sieht bestimmte Verpflichtungen für den Halter, Züchter und Händler vor, wie z.B.
Hinweise
EG-Verordnung EG VO 338/97
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
Flora- Fauna- Habitat –Richtlinie (FFH-Richtlinie)
Bundesartenschutzverordnung
Landesverordnung über Gebühren im Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt und Forsten Besonderes Gebührenverzeichnis