Kaiserslautern auf Facebook
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Seit dem 1. April 1998 ist die Altfahrzeugverordnung in Kraft getreten.
Die Verordnung wurde notwendig, um eine Verbesserung der Altfahrzeugverwertung in Deutschland zu erreichen. Hauptziel der AltfahrzeugV ist insbesondere die Lenkung der stillgelegten Altautos in Betriebe, die nach festgelegten Kriterien arbeiten (zertifiziert sind). Altautos sind Personenkraftwagen, die Abfälle nach §3 Abs.1 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes sind oder Fahrzeuge, die länger als 12 Monate vorübergehend stillgelegt wurden und die nach Ablauf der 12 Monate als endgültig aus dem Verkehr gezogen gelten.
Es gibt zwei Arten von Nachweisen, die entsprechend dem weiteren Lebensweg des Fahrzeuges bei der Zulassungsstelle vorgelegt werden müssen:
Für beide Nachweise gilt: Werden die entsprechenden Nachweise nicht der zuständigen KFZ-Zulassungsstelle vorgelegt, droht eine Geldbuße.
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Herr Buch