Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes

Inhalt

Allgemeine Informationen

Hinweise zur Mittagsverpflegung an Schulen:

Die Teilnahme an der Mittagsverpflegung in der Schule ist nur in Verbindung mit einem Betreuungsangebot  möglich. Sie ist kostenpflichtig.

Durch die Anmeldung zur Mittagsverpflegung entsteht ein privatrechtlicher Vertrag zwischen der Stadt Kaiserslautern und dem/der Antragsteller/Antragstellerin. Der Vertrag gilt bei Grundschulen grundsätzlich für die Dauer des Besuches der betreffenden Grundschule. Bei Verpflegungsangeboten weiterführender Schulen gelten individuell andere Regelungen, die im Sekretariat der Schule erfragt werden können.

Der Vertrag kann  beim Vorliegen besonderer Gründe jederzeit zum Ende eines Monats gekündigt werden. Bei groben oder fortdauernden Verstößen gegen die Schulordnung kann die Schülerin oder der Schüler von der Schule vom Mittagessen ausgeschlossen werden.

Für die Teilnahme am Mittagessen wird eine Verpflegungspauschale in Höhe von zurzeit monatlich 55,00 € erhoben.

Dieser Betrag wird durch Kostenanforderung mitgeteilt und durch Bankeinzug erhoben. Bitte erteilen Sie uns deshalb eine Einzugsermächtigung / ein SEPA Lastschriftmandat für Ihr Konto. Ein entsprechender Vordruck wird Ihnen mit der Kostenanforderung zugehen.

Beziehen Sie sog. Hartz IV-Leistungen, Wohngeld oder Kinderzuschlag?
Dann sollten Sie die nachfolgenden Zeilen aufmerksam lesen.

Mit der Novellierung des SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) sowie parallel im § 34 SGB XII werden Kindern aus Hartz IV-Familien und aus Familien, die Wohngeld oder den Kinderzuschlag beziehen, verschiedene finanzielle Förderungen zuteil.

Die als „Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes“ bekannten Leistungen umfassen auch die Mittagsverpflegung (§ 28 Abs. 6 SGB II / § 34 Abs. 6 SGB XII). Der Bund übernimmt die vollen Kosten für jede warme Mahlzeit in der Mittagsverpflegung der Schulen.

Gehören Sie dem berechtigten Personenkreis an?
Dann wenden Sie sich mit dieser Kostenanforderung bitte an die Stelle, von der Sie die Leistung erhalten. Dort erhalten Sie weitere Informationen und die notwendigen Antragsformulare.

Kinder und Jugendliche aus Familien, die keine Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket gemäß § 28 SGB II oder § 34 SGB XII beziehen, aber Anspruch auf kostenfreie Ausleihe im Rahmen der Lernmittelfreiheit haben, können Leistungen aus dem so genannten Sozialfonds beantragen. Hierbei werden die Kosten für die Mittagsverpflegung bis auf einen von den Eltern zu leistenden Eigenbetrag von 1 € vom Land Rheinland-Pfalz übernommen.

Weitere Hinweise

Zuständig für die Bearbeitung der Bildungs- und Teilhabeleistungen nach § 28 SGB II für alle Berechtigten, die Arbeitslosengeld II beziehen, ist das Jobcenter Stadt Kaiserslautern, Guimaraesplatz 3, 67655 KaiserslauternAlle anderen Anspruchsberechtigten (bei Bezug von Wohngeld,  Leistungen zum Lebensunterhalt oder Kinderzuschlag) stellen ihren Antrag bitte beim Referat Soziales der Stadtverwaltung  Kaiserslautern, Maxstr. 19. 

Berechtigte können bei den genannten Behörden auch den Antrag auf weitere finanzielle Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket stellen, nämlich für

  • eintägige Schul- und Kitaausflüge (tatsächliche Kosten),
  • mehrtägige Klassen- und Kitafahrten (tatsächliche Kosten),
  • den persönliche Schulbedarf (insgesamt 174 Euro pro Kind pro Schuljahr),
  • die Beförderung von Schülerinnen und Schülern zur Schule (tatsächliche Kosten- auch dann, wenn die dafür vorgesehenen Schülerfahrkarten des öffentlichen Nahverkehrs zu allgemeinen Fahrten außerhalb des Schulverkehrs berechtigen),
  • Lernförderung (tatsächliche Kosten - Nachhilfe kann zukünftig auch dann genutzt werden, wenn die Versetzung nicht unmittelbar gefährdet ist),
  • die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung auch in sonstigen Kindertageseinrichtungen (tatsächliche Kosten),
  • die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft (wie im Sportverein oder in der Musikschule in Höhe von 15 Euro monatlich).

Weitere Informationen hierzu gibt es im Internet unter https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/bildung-und-teilhabe

 

Adressen:

Für die Leistungsarten

  • Schulbedarf (automatisch mit dem Erst- oder Weiterbewilligungsantrag)
  • Mittagessen in Kita, Schule oder Hort
  • Kultur, Sport, Mitmachen
  • Eintägige Ausflüge Kindertagesstätten
  • Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten
  • Lernförderung

Jobcenter Stadt Kaiserslautern:
Guimaraesplatz 3
67655 Kaiserslautern


Standort

Rathaus
Willy-Brandt-Platz 1
67657 Kaiserslautern