Kaiserslautern auf Facebook
Auf der offiziellen Facebook-Seite der Stadt Kaiserslautern postet die Pressestelle relevante Verwaltungsthemen aber auch andere Informationen rund um Kaiserslautern und das Leben in der Stadt.
Hinweise zur Mittagsverpflegung an Schulen:
Die Teilnahme an der Mittagsverpflegung in der Schule ist nur in Verbindung mit einem Betreuungsangebot möglich. Sie ist kostenpflichtig.
Durch die Anmeldung zur Mittagsverpflegung entsteht ein privatrechtlicher Vertrag zwischen der Stadt Kaiserslautern und dem/der Antragsteller/Antragstellerin. Der Vertrag gilt bei Grundschulen grundsätzlich für die Dauer des Besuches der betreffenden Grundschule. Bei Verpflegungsangeboten weiterführender Schulen gelten individuell andere Regelungen, die im Sekretariat der Schule erfragt werden können.
Der Vertrag kann beim Vorliegen besonderer Gründe jederzeit zum Ende eines Monats gekündigt werden. Bei groben oder fortdauernden Verstößen gegen die Schulordnung kann die Schülerin oder der Schüler von der Schule vom Mittagessen ausgeschlossen werden.
Für die Teilnahme am Mittagessen wird eine Verpflegungspauschale in Höhe von zurzeit monatlich 55,00 € erhoben.
Dieser Betrag wird durch Kostenanforderung mitgeteilt und durch Bankeinzug erhoben. Bitte erteilen Sie uns deshalb eine Einzugsermächtigung / ein SEPA Lastschriftmandat für Ihr Konto. Ein entsprechender Vordruck wird Ihnen mit der Kostenanforderung zugehen.
Beziehen Sie sog. Hartz IV-Leistungen, Wohngeld oder Kinderzuschlag?
Dann sollten Sie die nachfolgenden Zeilen aufmerksam lesen.
Mit der Novellierung des SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) sowie parallel im § 34 SGB XII werden Kindern aus Hartz IV-Familien und aus Familien, die Wohngeld oder den Kinderzuschlag beziehen, verschiedene finanzielle Förderungen zuteil.
Die als „Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes“ bekannten Leistungen umfassen auch die Mittagsverpflegung (§ 28 Abs. 6 SGB II / § 34 Abs. 6 SGB XII). Der Bund übernimmt die vollen Kosten für jede warme Mahlzeit in der Mittagsverpflegung der Schulen.
Gehören Sie dem berechtigten Personenkreis an?
Dann wenden Sie sich mit dieser Kostenanforderung bitte an die Stelle, von der Sie die Leistung erhalten. Dort erhalten Sie weitere Informationen und die notwendigen Antragsformulare.
Kinder und Jugendliche aus Familien, die keine Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket gemäß § 28 SGB II oder § 34 SGB XII beziehen, aber Anspruch auf kostenfreie Ausleihe im Rahmen der Lernmittelfreiheit haben, können Leistungen aus dem so genannten Sozialfonds beantragen. Hierbei werden die Kosten für die Mittagsverpflegung bis auf einen von den Eltern zu leistenden Eigenbetrag von 1 € vom Land Rheinland-Pfalz übernommen.
Weitere Hinweise
Zuständig für die Bearbeitung der Bildungs- und Teilhabeleistungen nach § 28 SGB II für alle Berechtigten, die Arbeitslosengeld II beziehen, ist das Jobcenter Stadt Kaiserslautern, Guimaraesplatz 3, 67655 KaiserslauternAlle anderen Anspruchsberechtigten (bei Bezug von Wohngeld, Leistungen zum Lebensunterhalt oder Kinderzuschlag) stellen ihren Antrag bitte beim Referat Soziales der Stadtverwaltung Kaiserslautern, Maxstr. 19.
Berechtigte können bei den genannten Behörden auch den Antrag auf weitere finanzielle Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket stellen, nämlich für
Weitere Informationen hierzu gibt es im Internet unter https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/bildung-und-teilhabe
Adressen:
Für die Leistungsarten
Jobcenter Stadt Kaiserslautern:
Guimaraesplatz 3
67655 Kaiserslautern