Schule, Zeugnisabschriften

Inhalt

Allgemeine Informationen

Sie brauchen dringend Ihr altes Schulzeugnis, finden es aber in Ihren Unterlagen zuhause nicht mehr?

In den meisten vielen Fällen können wir helfen, denn wichtige Unterlagen über Ihren Schulbesuch in Kaiserslautern sind seit dem Abschlussjahrgang 1928 gespeichert.

Auf Anfrage erstellen wir davon gerne eine Abschrift für Ihre persönlichen Zwecke.

 

Sie haben in den Jahren 1928 bis 1972 Ihren Schulabschluss in Kaiserslautern gemacht?

In diesem Fall finden wir Ihre Unterlagen mit großer Wahrscheinlichkeit in den Archiven des Schulreferates.

Schreiben Sie uns einen Brief, eine Email oder rufen Sie uns unter 0631 365-2542 einfach an. Nennen Sie uns

  • Ihren Namen und ggf. Geburtsnamen
  • Ihr Geburtsdatum und den Geburtsort sowie
  • den Namen der von Ihnen besuchten Schule und
  • den Jahrgang, aus dem Sie eine Zeugnisabschrift brauchen.

In den meisten Fällen können wir aufgrund dieser Angaben fündig werden.

 

Sie gehören einem Schulabschluss-Jahrgang ab 1973 an?

Bitte setzen Sie sich mit der von Ihnen besuchten Schule in Verbindung. Ihre Unterlagen werden im dortigen Archiv gespeichert. Die entsprechende Kontaktadresse finden Sie auf diesen Seiten unter Schulen in Kaiserslautern.

In jedem Fall müssen Sie aber Ihre Berechtigung zum Abfragen Ihrer bei uns gespeicherten Daten durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses nachweisen.

Die Erteilung von Zeugnisabschriften oder beglaubigten Kopien ist kostenpflichtig.


Voraussetzungen
Der Antrag auf eine beglaubigte Zeugnisabschrift ist schriftlich zu stellen.

 

Adressieren Sie Ihre Anfrage bitte an:

Stadtverwaltung Kaiserslautern
Referat Schulen
Elke Rahm
67653 Kaiserslautern.

 

Bitte fügen Sie eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei, reichen Sie sie umgehend nach (vor allem bei elektronischen Anfragen per Email) oder bringen sie Sie beim Abholen des Dokuments mit.

 

Gerne können Sie uns auch besuchen und Ihr Anliegen zur Niederschrift geben.


Notwendige Unterlagen

Der Antrag auf eine beglaubigte Abschrift Ihres Zeugnisses ist schriftlich beim Referat Schulen der Stadt Kaiserslautern einzureichen.

Die Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ist erforderlich.


Gebühren

Zeugnisabschrift beglaubigt 15,00
Zeugniskopie beglaubigt 8,00

 


Rechtsgrundlagen

Landesgebührengesetz Rheinland-Pfalz (LGebG) vom 3. Dezember 1974, GVBl. S. 578, zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.7.2003, GVBl. 2003, S. 212 und
Landesverordnung über die Gebühren für Amtshandlungen allgemeiner Art (Allgemeines Gebührenverzeichnis) vom 8. November 2007, GVBl 2007, S. 277


Standort

Referat Schulen
Willy-Brandt-Platz 1
67657 Kaiserslautern
  • 0631 365 - 1400
  • 0631 365 - 1409
  • schulen@kaiserslautern.de
  • Öffnungszeiten
  • Mo - Do
    08:00 - 12:30 Uhr
    13:30 - 16:00 Uhr
    Fr
    08:00 - 13:00 Uhr

Ansprechpartner

Herr Ernst

Frau Rahm



Dienstleistungsgruppen