Kaiserslautern auf Facebook
Auf der offiziellen Facebook-Seite der Stadt Kaiserslautern postet die Pressestelle relevante Verwaltungsthemen aber auch andere Informationen rund um Kaiserslautern und das Leben in der Stadt.
Sie brauchen dringend Ihr altes Schulzeugnis, finden es aber in Ihren Unterlagen zuhause nicht mehr?
In den meisten vielen Fällen können wir helfen, denn wichtige Unterlagen über Ihren Schulbesuch in Kaiserslautern sind seit dem Abschlussjahrgang 1928 gespeichert.
Auf Anfrage erstellen wir davon gerne eine Abschrift für Ihre persönlichen Zwecke.
Sie haben in den Jahren 1928 bis 1972 Ihren Schulabschluss in Kaiserslautern gemacht?
In diesem Fall finden wir Ihre Unterlagen mit großer Wahrscheinlichkeit in den Archiven des Schulreferates.
Schreiben Sie uns einen Brief, eine Email oder rufen Sie uns unter 0631 365-2542 einfach an. Nennen Sie uns
In den meisten Fällen können wir aufgrund dieser Angaben fündig werden.
Sie gehören einem Schulabschluss-Jahrgang ab 1973 an?
Bitte setzen Sie sich mit der von Ihnen besuchten Schule in Verbindung. Ihre Unterlagen werden im dortigen Archiv gespeichert. Die entsprechende Kontaktadresse finden Sie auf diesen Seiten unter Schulen in Kaiserslautern.
In jedem Fall müssen Sie aber Ihre Berechtigung zum Abfragen Ihrer bei uns gespeicherten Daten durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses nachweisen.
Die Erteilung von Zeugnisabschriften oder beglaubigten Kopien ist kostenpflichtig.
Voraussetzungen
Der Antrag auf eine beglaubigte Zeugnisabschrift ist schriftlich zu stellen.
Adressieren Sie Ihre Anfrage bitte an:
Stadtverwaltung Kaiserslautern
Referat Schulen
Elke Rahm
67653 Kaiserslautern.
Bitte fügen Sie eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei, reichen Sie sie umgehend nach (vor allem bei elektronischen Anfragen per Email) oder bringen sie Sie beim Abholen des Dokuments mit.
Gerne können Sie uns auch besuchen und Ihr Anliegen zur Niederschrift geben.
Der Antrag auf eine beglaubigte Abschrift Ihres Zeugnisses ist schriftlich beim Referat Schulen der Stadt Kaiserslautern einzureichen.
Die Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ist erforderlich.
Zeugnisabschrift beglaubigt | 15,00 |
Zeugniskopie beglaubigt | 8,00 |
Landesgebührengesetz Rheinland-Pfalz (LGebG) vom 3. Dezember 1974, GVBl. S. 578, zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.7.2003, GVBl. 2003, S. 212 und
Landesverordnung über die Gebühren für Amtshandlungen allgemeiner Art (Allgemeines Gebührenverzeichnis) vom 8. November 2007, GVBl 2007, S. 277
Herr Ernst
Frau Rahm