Meldebescheinigung
Inhalt
Allgemeine Informationen
Eine Meldebescheinigung ist ein Nachweis über aktuell oder früher gemeldete Anschriften in Kaiserslautern. Es wird zwischen gebührenfreien und gebührenpflichtigen Meldebescheinigungen unterschieden. Gebührenfrei ist jede Bescheinigung, die für einen sozialen Zweck bestimmt ist. So z.B. zur Vorlage beim Arbeitsamt oder Sozialamt.
Voraussetzungen
Die Person, die eine Meldebescheinigung benötigt, ist oder war in Kaiserslautern mit Wohnsitz gemeldet.
Hinweise
Die Meldebescheinigung muss nicht persönlich abgeholt werden. Ein Vertreter kann diese unter Vorlage des eigenen Ausweises, des Ausweises der Person, die die Meldebescheinigung benötigt sowie einer schriftlichen Vollmacht im Bürgercenter abholen.
Notwendige Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass
Gebühren
Meldebescheinigung für soziale Zwecke | keine |
Meldebescheinigung für sonstige Zwecke | 6,00 |
Rechtsgrundlagen
§ 18 Bundesmeldegesetz, Besondere Gebührenverordnung
Standort
67657 Kaiserslautern
- 0631 365 - 2538
- 0631 365 - 2772
- buergercenter@kaiserslautern.de
- Öffnungszeiten
- Mo - Mi
08:00 - 16:00 Uhr
Do
09:00 - 18:00 Uhr
Fr
08:00 - 12:00 Uhr
Bitte beachten Sie evtl. Hinweise auf der Startseite.
Annahmestopp vor Ablauf der Öffnungszeit möglich. Bei den Öffnungszeiten des Bürgercenters handelt es sich um Bearbeitungszeiten und nicht um Kundenannahmezeiten. Bitte ziehen Sie daher die aktuelle Wartezeit (siehe Startseite www.kaiserslautern.de) vom Öffnungszeitende ab. Dies stellt dann die letztmögliche Kundenannahmezeit dar. Bitte beachten Sie, dass montags ganztägig und donnerstags ab 16:00 Uhr der Besucherandrang am höchsten ist und daher mit langen Wartezeiten zu rechnen ist.