Niederlassungserlaubnis, ausländisches Kind 16-18 Jahre

Inhalt

Allgemeine Informationen

Die Niederlassungserlaubnis ist der beste Aufenthaltstitel. Sie gestattet den dauerhaften Aufenthalt eines Ausländers im Bundesgebiet. Ausländischen Kindern zwischen 16-18 Jahren kann mit der Niederlassungserlaubnis der dauerhafte Aufenthalt im Bundesgebiet gestattet werden.

Sie wird unbefristet erteilt und berechtigt den Inhaber zu jeglicher Erwerbstätigkeit (selbständige und unselbständige). Sie ist zeitlich und räumlich unbeschränkt.

Man unterscheidet zwischen

  • allgemeiner Niederlassungserlaubnis nach § 9 AufenthG
  • Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte nach § 19 AufenthG
  • Niederlassungserlaunbis für Selbständige nach § 21 Abs. 4 Satz 2 AufenthG
  • Niederlassungserlaubnis aus humanitären Gründen nach § 23 Abs. 2 AufenthG


Voraussetzungen
Die Voraussetzungen zur Erteilung einer Niederlassungserlaubnis erörtern wir Ihnen gerne im persönlichen Gespräch in der Ausländerbehörde.

Hinweise
Zur zügigen Bearbeitung Ihres Anliegens vereinbaren Sie bitte unter der Telefonnummer 365-2828 und 365-2727 eine Terminvergabe, in Einzelfällen auch nachmittags.

 

Informationen zum Aufenthaltsrecht erhalten Sie im Internet unter:

Aufenthaltsgesetz, Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet
Aufenthaltsverordnung, Verordnung zur Durchführung des Aufenthaltsgesetzes
FreizügG/EU 2004, Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern
Allgemeine Information zur Zuwanderung

 

Wichtig!
Anträge auf Aufenthaltserlaubnis, Beschäftigungserlaubnis und Begleitdokumente für eine Verpflichtungserklärung können Sie sich hier herunterladen:
 Aufenthaltserlaubnis Antrag [100 kB]
 Ausländerbeschäftigung Vordruck
 Begleitdokument Verpflichtungserklärung

 

Hinweise zur veränderten Terminvereinbarung bei der Ausländerbehörde ab dem 01.08.2023

Möglichkeiten der Terminvereinbarung:

  • Per E-Mail an auslaenderbehoerde@kaiserslautern.de (Bitte immer den vollständigen Namen, das Geburtsdatum und die Adresse nennen).
  • Per Telefon montags bis donnerstags in der Zeit von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr und freitags von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr unter 0631 365-2727 oder -2828
  • Persönlich während den Öffnungszeiten unserer Behörde, montags bis freitags von 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr. Der Eingang unserer Behörde befindet sich dann wieder in der Morlauterer Straße neben dem Hotel Alcatraz.

Der elektronische Terminkalender steht aktuell nicht zur Verfügung.

Wir bitten Sie zu beachten, dass keine Dokumente mehr zur Verlängerung in unseren Briefkasten eingeworfen werden können und Anträge, die per E-Mail/Post eingehen, derzeit nicht bearbeitet werden. Die persönliche Vorsprache ist erforderlich.

Die Bearbeitung Ihres Anliegens ist nur mit Termin möglich.

Antragsformulare erhalten Sie auf unserer Homepage unter folgendem Link. Diese müssen Sie ausgefüllt und unterschrieben zu Ihrem Termin mitbringen.

Vielen Dank.

Ihre Ausländerbehörde




Rathaus Nord
Benzinoring 1 - Eingang Morlauterer Str.
67655 Kaiserslautern
Telefon: 0631  365 - 2727, 0631  365 - 2828
Telefax: 0631 365-1329
Öffnungszeiten:
Mo - Fr: 07:30 bis 12:00 Uhr
ansonsten nach Terminvereinbarung


Außenstelle an der Uni
Di + Do: nach Terminvereinbarung
Tel.: 0631 365-3123


Notwendige Unterlagen

Vorzulegen sind:

  • Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis
  • Reisepass
  • Biometrisches Passbild
  • Nachweis über Ausbildung, die zu einem anerkannten schulischen oder beruflichen Bildungsabschluss führt oder
  • Einkommensnachweise der letzten drei Monate der Eltern
  • Bestätigung des Arbeitgebers über Beschäftigungsverhältnis der Eltern

Standort

Ausländerbehörde - Rathaus Nord

Benzinoring 1
67655 Kaiserslautern

Ansprechpartner

Herr Adelmann

Frau Dick

Herr Steinbrecher


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