Kaiserslautern auf Facebook
Auf der offiziellen Facebook-Seite der Stadt Kaiserslautern postet die Pressestelle relevante Verwaltungsthemen aber auch andere Informationen rund um Kaiserslautern und das Leben in der Stadt.
Die Niederlassungserlaubnis ist der beste Aufenthaltstitel. Sie gestattet den dauerhaften Aufenthalt eines Ausländers im Bundesgebiet. Ausländischen Kindern zwischen 16-18 Jahren kann mit der Niederlassungserlaubnis der dauerhafte Aufenthalt im Bundesgebiet gestattet werden.
Sie wird unbefristet erteilt und berechtigt den Inhaber zu jeglicher Erwerbstätigkeit (selbständige und unselbständige). Sie ist zeitlich und räumlich unbeschränkt.
Man unterscheidet zwischen
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen zur Erteilung einer Niederlassungserlaubnis erörtern wir Ihnen gerne im persönlichen Gespräch in der Ausländerbehörde.
Hinweise
Zur zügigen Bearbeitung Ihres Anliegens vereinbaren Sie bitte unter der Telefonnummer 365-2828 und 365-2727 eine Terminvergabe, in Einzelfällen auch nachmittags.
Informationen zum Aufenthaltsrecht erhalten Sie im Internet unter:
Aufenthaltsgesetz, Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet
Aufenthaltsverordnung, Verordnung zur Durchführung des Aufenthaltsgesetzes
FreizügG/EU 2004, Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern
Allgemeine Information zur Zuwanderung
Hinweise zur Terminvereinbarung bei der Ausländerbehörde
Wir möchten Sie informieren, dass sich die Arbeitsabläufe der Ausländerbehörde zur Beantragung und Verlängerung jeglicher Aufenthaltsdokumente, aufgrund der aktuellen Corona-Vorgaben verändert haben.
Wir bitten Sie zu beachten, dass keine Dokumente mehr zur Verlängerung in unseren Briefkasten eingeworfen werden können und Anträge, die per E-Mail eingehen, derzeit nicht bearbeitet werden.
Vorsprachen in unserer Behörde sind nach vorheriger Terminvereinbarung wieder ohne Einschränkungen möglich und zur Verlängerung der Dokumente auch erforderlich. Der Einlass in unsere Behörde ist nur mit Termin möglich.
Aktuell steht der elektronische Terminkalender noch nicht zur Verfügung.
Wir bitten Sie deshalb, alle Anfragen zur Terminvereinbarung per E-Mail (auslaenderbehoerde@kaiserslautern.de) oder Telefon (0631 365 – 2727 oder – 2828) zu stellen.
Antragsformulare erhalten Sie auf unserer Homepage unter folgendem
Link.
Diese sollten Sie ausgefüllt und unterschrieben zu Ihrem Termin mitbringen.
Vielen Dank & bleiben Sie gesund!
Ihre Ausländerbehörde
Rathaus Nord
Benzinoring 1 - Eingang Morlauterer Str.
67655 Kaiserslautern
Telefon: 0631 365 - 2727, 0631 365 - 2828
Telefax: 0631 365-1329
Öffnungszeiten:
Mo - Fr: 07:30 bis 12:00 Uhr
ansonsten nach Terminvereinbarung
Außenstelle an der Uni
nach Terminvereinbarung
Tel.: 0631 365-3123
Vorzulegen sind:
Hinweise zur Terminvereinbarung bei der Ausländerbehörde:
Wir möchten Sie informieren, dass sich die Arbeitsabläufe der Ausländerbehörde zur Beantragung und Verlängerung jeglicher Aufenthaltsdokumente, aufgrund der aktuellen Corona-Vorgaben verändert haben.
Wir bitten Sie zu beachten, dass keine Dokumente mehr zur Verlängerung in unseren Briefkasten eingeworfen werden können und Anträge, die per E-Mail eingehen, derzeit nicht bearbeitet werden.
Vorsprachen in unserer Behörde sind nach vorheriger Terminvereinbarung wieder ohne Einschränkungen möglich und zur Verlängerung der Dokumente auch erforderlich. Der Einlass in unsere Behörde ist nur mit Termin möglich.
Aktuell steht der elektronische Terminkalender noch nicht zur Verfügung.
Wir bitten Sie deshalb, alle Anfragen zur Terminvereinbarung per E-Mail (auslaenderbehoerde@kaiserslautern.de) oder Telefon (0631 365 – 2727 oder – 2828) zu stellen.
Antragsformulare erhalten Sie auf unserer Homepage unter folgendem
Link.
Diese sollten Sie ausgefüllt und unterschrieben zu Ihrem Termin mitbringen.
Vielen Dank & bleiben Sie gesund!
Ihre Ausländerbehörde
Rathaus Nord
Gebäude C
(Eingang Morlauterer Straße)
Benzinoring 1
67655 Kaiserslautern
Frau Dick
Herr Adelmann