Bachverlegung
Inhalt
Allgemeine Informationen
Wird ein neues oberirdisches Gewässer hergestellt (z. B. ein Teich oder ein vorhandenes oberirdisches Gewässer beseitigt oder wesentlich umgestaltet (z.B. Bachverlegung), spricht man vom Ausbau eines Gewässers.
Ein Gewässerausbau ist nach dem Wasserrecht genehmigungspflichtig. Die Maßnahme kann erst dann begonnen werden, wenn d eine Plangenehmigung erteilt wurde..
Bei der Entscheidung über Gewässerausbaumaßnahmen werden die Ziele einer möglichst naturnahen Gewässerentwicklung verfolgt. Nach dem Eingang der notwendigen Antragsunterlagen (siehe“ benötigte Unterlagen“) führt die zuständige Wasserbehörde ein entsprechendes Wasserrechtsverfahren durch.
Hinweise:
Die Gebühren für die Erteilung einer Plangenehmigung oder eines Planfeststellungsbeschlusses richten sich nach dem Zeitaufwand und den entstandenen Auslagen.
Notwendige Unterlagen
Folgende Antragsunterlagen sind in 4-facher Ausfertigung vorzulegen:
- Antragsschreiben mit Anlagen;
- Erläuterungsbericht;
- Übersichtslageplan, Maßstab 1: 10.000 mit Geokoordinaten zum Vorhaben
- Katasterangaben
Gemarkung und Flur und Flurstück; Katasterplan; Detailplan, Maßstab 1:250; Längsschnitt; Querprofil; Hydraulische Berechnung;
Rechtsgrundlagen
§ 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
§ 72 Landeswassergesetz (LWG)
Standort
67657 Kaiserslautern
- 0631 365 - 1150
- 0631 365 - 1159
- umweltschutz@kaiserslautern.de
- Webseite
- Öffnungszeiten
- Mo - Do
08:00 - 12:30 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Fr
08:00 - 13:00 Uhr
Ansprechpartner
Herr Große
- 0631 365 - 2464
- michael.grosse@kaiserslautern.de