Kaiserslautern auf Facebook
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Wird ein neues oberirdisches Gewässer hergestellt (z. B. ein Teich oder ein vorhandenes oberirdisches Gewässer beseitigt oder wesentlich umgestaltet (z.B. Bachverlegung), spricht man vom Ausbau eines Gewässers.
Ein Gewässerausbau ist nach dem Wasserrecht genehmigungspflichtig. Die Maßnahme kann erst dann begonnen werden, wenn d eine Plangenehmigung erteilt wurde..
Bei der Entscheidung über Gewässerausbaumaßnahmen werden die Ziele einer möglichst naturnahen Gewässerentwicklung verfolgt. Nach dem Eingang der notwendigen Antragsunterlagen (siehe“ benötigte Unterlagen“) führt die zuständige Wasserbehörde ein entsprechendes Wasserrechtsverfahren durch.
Hinweise:
Die Gebühren für die Erteilung einer Plangenehmigung oder eines Planfeststellungsbeschlusses richten sich nach dem Zeitaufwand und den entstandenen Auslagen.
Folgende Antragsunterlagen sind in 4-facher Ausfertigung vorzulegen:
Gemarkung und Flur und Flurstück; Katasterplan; Detailplan, Maßstab 1:250; Längsschnitt; Querprofil; Hydraulische Berechnung;
§ 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
§ 72 Landeswassergesetz (LWG)