Netzwerk Kinderschutz

Netzwerk Kinderschutz oder: Netzwerk zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit
Das Landesgesetz zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit (LKindSchuG) ist im März 2008 in Kraft getreten. Es regelt Maßnahmen zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit durch frühe Förderung und rechtzeitige Hilfen zur Vermeidung von Vernachlässigung, Missbrauch oder Misshandlung.
Die Hauptaufgaben sind dabei die Förderung der Kindergesundheit, die Früherkennung von Risikofaktoren sowie der Aufbau und die Pflege des lokalen Netzwerks und die Entwicklung von frühen Hilfen.
Das Referat Jugend und Sport und hier insbesondere die Netzwerkkoordinatorin Frau Seel, Tel.: (0631) 365-2694, hat die Aufgabe in Zusammenarbeit mit Institutionen und bestehenden Arbeitskreisen und Initiativen die bestehenden Angebote zu bündeln, Lücken zu erkennen und notwendige niedrigschwellige Hilfangebote zu gewährleisten.


Bildrechte

  • Bild Akteure/ Arbeitskreise des Netzwerks: © Pixabay
  • Bild Familienkompass & Psychosozialer Wegweiser: © Pixabay
  • Bild Früherkennungsuntersuchungen: © BZgA
  • Bild Netzwerkkonferenzen: © Pixabay
  • Bild Termine & Tipps: © Pixabay