Biotopschutz

Inhalt

Allgemeine Informationen

"Für das Stadtgebiet von Kaiserslautern liegt für den bebauten Bereich wie auch für den Außenbereich eine Kartierung schutzwürdiger Biotope vor. Sie umfasst die flächenscharfe Darstellung der Biotope, die Vegetation und zum Teil auch die vorkommenden Tierarten. Eine Reihe von Biotopen ist bereits kraft Gesetz geschützt und bedarf keiner besonderen Ausweisung mehr. Im Stadtgebiet sind insbesondere die folgenden gesetzlich geschützten Biotope zu finden: Nass- und Feuchtgrünland,
Quellbereiche,
Röhrichte,
Trockenrasen,
Erlensumpfwälder,
Zwergstrauchheiden. In diesen gesetzlich geschützten Biotopen sind alle Maßnahmen und Handlungen, die zu einer erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigung oder Zerstörung des Biotops führen können, verboten. Die Naturschutzbehörde kann im Einzelfall Ausnahmen zulassen. Die Kartierungen werden regelmäßig fortgeschrieben. Die untere Naturschutzbehörde der Stadt Kaiserslautern führt zahlreiche Biotoppflegemaßnahmen durch, die den Erhalt und die Entwicklung der geschützten Biotope fördert."

Hinweise
"Kostenlose Beratung und Information Biotoppflege
Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft udn Gewerbeaufsicht (http://www.luwg.rlp.de/Startseite/)
Landschaftsinformationssystem der Naturschutzverwaltung Rheinland-Pfalz (http://www.naturschutz.rlp.de/)"


Rechtsgrundlagen

Bundesnaturschutzgesetz


Standort

Referat Umweltschutz
Lauterstraße 2
67657 Kaiserslautern