Fahrradstraßen in Kaiserslautern

Fahrradstraßen werden auf Hauptrouten des Radverkehrs eingerichtet und sollen dort dem Radverkehr sichere und komfortable Strecken bieten. Voraussetzung für die Ausweisung ist eine hohe Bedeutung der Straße für den Radverkehr und eine entsprechende vorliegende oder zu erwartende hohe Radverkehrsdichte.

Eine Fahrradstraße dient daher vorrangig dem Radverkehr, mit einem Zusatzschild kann der motorisierte Verkehr jedoch weiter zugelassen werden.  Dies ist in den meisten Fahrradstraßen auch der Fall.

Die wichtigsten Regeln in einer Fahrradstraße:

  1. In einer Fahrradstraße gilt für alle Fahrzeuge maximal Tempo 30.
  2. Der Radverkehr hat Vorrang und darf nebeneinander fahren.
  3. Kraftfahrzeuge dürfen den Radverkehr weder behindern noch gefährden und müssen gegebenenfalls ihre Geschwindigkeit verringern.