Fahrradstraße Parkstraße - Augustastraße

Das Bild zeigt das Straßenschild für Fahrradstraßen.
© Bundesanstalt für Straßenwesen

Die Fahrradstraße Parkstraße – Augustastraße kommt!

Ab April 2025 geht es an die bauliche Umsetzung der Fahrradstraße. Dies wird in mehreren Bauabschnitten erfolgen. Der erste Abschnitt umfasst die Markierung und Beschilderung der Parkstraße.
 

Was ändert sich für die Anwohnerinnen und Anwohner?

  1. Der Durchgangsverkehr für den motorisierten Verkehr wird durch die Einrichtung von zusätzlichen Einbahnstraßen verhindert, Radverkehr darf weiterhin in beiden Richtungen fahren. Dadurch wird es ruhiger in der Fahrradstraße.
    Dies führt jedoch dazu, dass sich die Anwohnenden teilweise auf neue Fahrtwege mit ihren Pkw einstellen müssen.
  2. Die Fahrradstraße erhält an den Kreuzungen mit den Nebenstraßen Vorrang. Hierdurch kann der Radverkehr zügig fahren. Dies ist für den Verkehr aus den jetzt untergeordneten einmündenden Straßen eine Umstellung. Zur Verdeutlichung des Vorrangs werden diese Kreuzungen rot markiert. Bitte fahren Sie besonders achtsam!
  3. Radverkehr hat in der Fahrradstraße Vorrang und darf nebeneinanderfahren. Dies kann auch dazu führen, dass Kfz ihre Geschwindigkeit reduzieren müssen, weil ein Überholen nicht möglich ist.

Das Fahrtrichtungskonzept mit den Einbahnstraßen und die neuen Vorfahrtsregelungen finden Sie hier:

Was ändert sich nicht für die Anwohnerinnen und Anwohner?

  1. Die Fahrradstraße darf nach wie vor von Anliegern in einer Fahrtrichtung mit dem Kfz befahren werden.  Die Anwohnerinnen und Anwohner kommen also weiterhin  auch mit dem Pkw zu ihrem Zuhause.
  2. Die Pkw-Stellplätze in Park- und Augustastraße bleiben fast vollständig erhalten. Im Rahmen des Sicherheitsaudits zur Planung wurde festgestellt, dass an manchen Kreuzungen parkende Fahrzeuge die Sicht zu stark einschränken. An diesen Stellen entfallen punktuell einzelne Stellplätze.
  3. Die Höchstgeschwindigkeit für den Fahrverkehr bleibt bei 30km/h
  4. Radverkehr darf weiterhin in beide Fahrtrichtungen fahren
  5. Rudolf-Breitscheid-Straße, Richard-Wagner-Straße und Eisenbahnstraße bleiben gegenüber der Fahrradstraße vorfahrtsberechtigt.

Hintergrund:

Die Verbindung Parkstraße - Augustastraße wurde bereits im Mobilitätsplan Klima+ 2030 als potentielle Fahrradstraße vorgeschlagen. Im Zuge einer 2021 beauftragten Machbarkeitsstudie und dafür durchgeführten Zählungen wurde ein Radverkehrsanteil von ca. 25% ermittelt, der Straßenzug eignet sich daher sehr gut als Fahrradstraße.

2022 wurden die Pläne für die Gestaltung der Fahrradstraße im Rahmen einer Bürgerinformation vor der Paul-Münch-Grundschule (Augustastraße 7) öffentlich vorgestellt und sowohl vor Ort als auch online Möglichkeiten zur Beteiligung gegeben.

Nach der Beschlussfassung im Bauausschuss 2022 wurden die Planungen vertiefend ausgearbeitet. 2024 erhielt die Stadt einen Förderbescheid aus dem Bundesprogramm „Stadt & Land“, so dass 2025 die Fahrradstraße baulich umgesetzt werden kann. Dies wird in mehreren Bauabschnitten erfolgen.


Folgende Unterlagen können Sie sich auch hier herunterladen: