Kaiserslautern auf Facebook
Auf der offiziellen Facebook-Seite der Stadt Kaiserslautern postet die Pressestelle relevante Verwaltungsthemen aber auch andere Informationen rund um Kaiserslautern und das Leben in der Stadt.
Parkausweis für Gewerbebetriebe © Stadt Kaiserslautern
Gewerbetreibende mit Geschäftssitz in Kaiserslautern können Parkausweise für die Geschäftsfahrzeuge ihres Gewerbebetriebes beantragen. Die Verwaltung weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass diese Regelung in Rheinland-Pfalz einzigartig ist. Eine generelle Erlaubnis für alle Gewerbetreibende ist aber ausgeschlossen; die Erteilung der Ausnahmegenehmigungen ist an enge Voraussetzungen gebunden, die zwingend vorliegend müssen.
Die Ausnahmegenehmigung gilt, ebenso wie die Anwohnerparkausweise, für die jeweilige Parkraumbewirtschaftungszone an Parkscheinautomaten, in der der Geschäftssitz des Betriebes liegt. Weitere Informationen finden Sie hier
Handwerksbetriebe
Sie führen einen Handwerksbetrieb, der in den Anlagen A und B zur Handwerksordnung aufgeführt ist und dieser Betrieb liegt in einer Parkraumbewirtschaftungszone.
Für Ihre Dienst-Kfz, wie z.B. Werkstatt- und Montagewagen können Sie einen Parkausweis beantragen. Dies wird vor allem für Schreinereien, Schlossereien, Installationsbetriebe, Maler, Rolladenbauer etc. in Frage kommen.
Nicht anspruchsberechtigt sind Handwerksbetriebe, die zu ihrer Geschäftsausübung nicht auf ein Fahrzeug angewiesen sind. Dies wären z.B. Goldschmiede, Optiker, Uhrmacher oder Friseure.
Handelsbetriebe und Freie Berufe
Hier sind vor allem Dienstleister mit einer hohen Außendiensttätigkeit oder mit Auslieferungsservice angesprochen.
Hierzu zählen EDV-/Bürotechnik-Ausstatter, Architekten, Versicherungs- und Immobilienmakler, Getränkeauslieferer, Dentallabors, ...
Nicht anspruchsberechtigt sind Handelsbetriebe, die beispielsweise in der Fussgängerzone eine Boutique oder ein Handelsgewerbe betreiben und zu ihrer Erwerbsausübung nicht auf ein Fahrzeug angewiesen sind.
Antragsberechtigt ist nur der Betriebsinhaber für alle auf die Firma zugelassenen Fahrzeuge. Der Parkausweis wird nicht für Fahrzeuge der Firmenmitarbeiter erteilt.
a) Bürgercenter
Sie können den Antrag dort ausfüllen und, falls die Voraussetzungen vorliegen, auf die Ausstellung des Parkausweises warten.
Oder Sie füllen den Antrag bereits am Bildschirm aus, lassen ihn zu Hause ausdrucken und bringen ihn bereits mit.
Für die Beantragung bringen Sie bitte auch eine Kopie Ihrer Gewerbeanmeldung und des Fahrzeugscheines mit.
b) Online
Ausfüllen des Antrags und Ausdruck des Antrags zu Hause, Versand des Antrags per Fax oder Post.
Wir bieten Ihnen an, die Parkausweise an Ihre Geschäftsadresse zu schicken, wenn Sie es wünschen. Allerdings müssen wir Ihnen die erforderlichen Auslagen berechnen (2,60 EUR für Porto, Auslagen, Aufwand).
Sie können dies durch eine entsprechende Kennzeichnung im Antrag "Parkausweise bitte zustellen" mitteilen. Sie ersparen sich in diesem Fall vielleicht für Sie zeit- und kostenraubende Behördengänge.
Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass wir Sie benachrichtigen, wann und wo die Parkausweise zur Abholung bereitliegen. In diesem Fall kreuzen Sie bitte im Antrag an "Ich möchte den Parkausweis abholen, bitte informieren Sie mich". Denken Sie bitte daran, uns Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse mitzuteilen.
Bitte beachten Sie, wenn Sie uns den Antrag zufaxen oder zuschicken, dass sie auch eine Kopie des Fahrzeugscheines und der Gewerbeanmeldung beifügen.
Wenn Sie ihr Fahrzeug (z.B. Leasing-Kfz) nur noch für einige Monate in ihrer Firma halten, so geben Sie uns Bescheid, der Ausweis wird dann auch für einige Monate ausgestellt.