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Trauerfeiern: erlaubte Gästezahl steigt weiter
Die aktuell gültige Landesverordnung zur Corona-Bekämpfung erlaubt weitere Gästezahlen zur Teilnahme an Trauerfeiern in den städtischen Aussegnungshallen. So stehen beispielsweise auf dem Hauptfriedhof insgesamt 52 Sitzplätze zur Verfügung. Die Gäste dürfen aus maximal 18 verschieden Hausständen kommen.
Individuelle Regelungen gelten auch für die Vorort-Friedhöfe. Dort dürfen je nach Halle zwischen 21 Gästen aus sieben verschiedenen Hausständen und 56 Gästen aus 13 verschiedenen Hausständen an den Feierlichkeiten teilnehmen. Über die konkreten Handhabungen informiert neben der Friedhofsverwaltung unter Telefon 0631/365-1670 oder per Mail unter gruenflaechen@kaiserslautern.de auch das jeweilige Bestattungsinstitut.
Autor/in: Nadin Robarge - Pressestelle
Kaiserslautern, 29.06.2020