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Trauerfeiern im Freien ohne Einschränkung der Teilnehmerzahl erlaubt
Bekannte Abstands- und Hygieneregeln gelten weiterhin
Die aktuelle Änderung der Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus in Rheinland-Pfalz ermöglicht ab sofort Trauerfeiern im Freien ohne Einschränkung der Teilnehmerzahl. Dabei sind die bekannten Abstands- und Hygienevorschriften weiterhin zu beachten. Lediglich Angehörige des eigenen Hausstands dürfen mit Personen eines weiteren Hausstands in näheren Kontakt treten. In allen anderen Fällen ist in der Öffentlichkeit ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
Autor/in: Nadin Robarge - Pressestelle
Kaiserslautern, 15.05.2020