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Kitas: Kostenbeiträge im April werden für alle Eltern erlassen
Lastschriften für städtische Einrichtungen werden nicht eingezogen
Bereits Ende März hatte das Jugendreferat angekündigt, für Kinder, die nicht die Notbetreuung in Anspruch nehmen, die Elternbeiträge und Verpflegungskosten für Kindertagesstätten in Höhe eines Monatsbeitrags zu erlassen. Die Notbetreuung wurde in den vergangenen Wochen jedoch nur von wenigen Familien in Anspruch genommen, die Eltern brachten ihre Kinder nur für die berufsbedingt notwendigen Zeiten in die Kita.
„Für diesen verantwortungsvollen Umgang mit dem Angebot der Notbetreuung in einer Situation, die gerade für Eltern mit kleinen Kindern sehr herausfordernd ist, möchte ich mich, auch im Namen der Kitateams, bei allen Familien herzlich bedanken“, so Oberbürgermeister Klaus Weichel. „Wir haben daher entschieden, dass auch für Familien, die ihre Kinder in die Notbetreuung gebracht haben, ein Monatsbeitrag, also der Elternbeitrag und die Verpflegungskosten, erlassen werden. Damit honorieren wir die wichtige Arbeit, die Eltern in systemrelevanten Berufen für uns alle leisten.“
Bei Familien, die am Lastschriftenverfahren teilnehmen, wird die Stadtkasse im Monat April für alle Kinder, die einen Platz in einer städtischen Kindertagesstätte haben, keine Beiträge abbuchen. Wer bereits per Überweisung oder Dauerauftrag gezahlt hat, wird eine Erstattung erhalten.
Sollten die Kitas auch nach dem bislang festgelegten Zeitpunkt hinaus geschlossen sein, muss über die Aussetzung der Elternbeiträge neu entschieden werden.
Autor/in: Pressestelle
Kaiserslautern, 09.04.2020