HG-03: Dach- und Fassadenbegrünung mit PV forcieren

Ziel des Maßnahmenpaketes ist es, die Dach-/Fassaden- und Innenhofbegrünung deutlich zu intensivieren und somit der Entstehung städtischer Hitzeinseln entgegenzuwirken. Insbesondere die intensive – vor allem vertikale – Begrünung der verdichteten Gebäudestrukturen besitzt grundsätzlich ein sehr hohes, aber in Kaiserslautern bisher in nur sehr geringem Umfang gehobenes Potential zur lokalen Abkühlung des Stadtaußen- wie auch Gebäudeinnenraums.

Ziel- und Maßnahmenumsetzung

Folgende Maßnahmen-Kurzbeschreibungen verschaffen Ihnen einen Überblick über die begonnenen, teilweise bereits realisierten Maßnahmen  in unserer Stadt.

Werfen Sie gerne einen Blick in den Sachstandsbericht zum Klimaanpassungskonzept um mehr über den Umsetzungsstand der einzelnen Maßnahmen zu erfahren.

HG-03.01:

Bauberatung, Flachdächer, Denkmalschutz, Dachbegrünung, Sondernutzung privater Grün- flächen im öffentlichen Raum, vollumfängliche Integration in die Bauleitplanung, private Modernisierung in Städtebaufördergebieten

Veröffentlichung eines Presseartikels zur Fassadenbegrünung. Ein erweiterter Text für die städtische Internetseite befindet sich derzeit in Bearbeitung.

Darüber hinaus wurde über das am 6. Oktober 2021 in Kraft getretene Landessolargesetz (LSolarG) informiert, das über die Regelungen der Bebauungspläne solare Energienutzung in Gewerbegebieten bei Neubauten fordert.

HG-03.02:

Gebührenreduzierung für Dachbegrünung

Um BürgerInnen, die durch Dachbegrünungsmaßnahmen einen Beitrag zur Klimaanpassung leisten, zu unterstützen beziehungsweise diesen Vorteile einzuräumen und darüber hinaus Anreize zur Durchführung solcher Maßnahmen zu setzen, gilt eine Gebührenreduzierung für Dachbegrünungen. Diese wurde bereits in der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung der Stadtentwässerung Kaiserslautern AöR vollzogen.

Entscheidend für die Gebührenreduzierung ist der Dachaufbau und ob das Retentionsvolumen in Form von Speicherplatten aufgebracht wird. Genauer e Detail zu jährlichen Oberflächenwassergebühr bei entsprechendem Dachaufbau können Sie dem Sachstandsbericht zum Klimaanpassungskonzept (KLAK) entnehmen.
Informationen sowie ein Beispiel zur Gebührenreduzierung auch auf der Hompage der Stadtentwässerung Kaiserslautern AöR.

3D Modell des Pfaff Areals Kaiserslautern
© Fraunhofer ISE (C. Balmus) 2021

HG-03.03:

Pfaff-Gelände, Festsetzungen zu Dachbegrünungen und Solarpflicht
Als Ergebnis des Leuchtturmprojektes EnStadt:Pfaff

Als Ergebnis des Leutturmprojektes EnStadt:Pfaff gilt im Plangebiet eine Solarinstallationspflich kombiniert mit Dachbegrünungen. Diese Pflicht wurde in die textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan "Königstraße - Albert - Schweitzer - Straße - Pfaffstraße" aufgenommen. Seit dem 14. September 2020 ist dieser Bebauungsplan rechtskräftig.

Mehr zu der Solar(installations-)pflicht kombiniert mit Dachbegrünung im Sachstandsbericht zum Klimaanpassungskonzept (KLAK).

HG-03.04:

Leitfaden Solarenergie Stadt Kaiserslautern in Anlehnung an den Praxisleitfaden aus dem Leuchtturmvorhaben EnStadtPfaff

Ein Leitfaden für Solarenergie für die Stadt Kaiserslautern soll erarbeitet werden. Angelehnt an den Praxisleitfaden des Pfaff-Areals und unter Berücksichtigung des Landessolargesetzes wurde ein erster Entwurf erarbeitet.

HG-03.05:

Kommunale Begrünungsauflagen in Baugenehmigungsverfahren

Es werden Textbausteine im Sinne des KLAK in Stellungnahmen zu Bauanträgen eingearbeitet. Darin wird auf die Ziele des KLAK verwiesen und mögliche Maßnahmen für das Bauprojekt aufgezeigt. Bei der Maßnahme handelt es sich um eine Daueraufgabe im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren.
Beispiele:

  • Begrünung von Flachdächern sowie von Fassaden
  • Wasserdrchlässige Bauweise und helle Belagsarten bei versiegelten Flächen
  • Anpflanzen von Bäumen

Faltbaltt zur Dach- und Fassadenbegrünung in der Stadt Kaiserslautern
BUND

HG-03.06:

Faltblatt Dach- und Fassadenbegrünung – Austeilen im Baugenehmigungsverfahren

Es wird ein Faltblatt zu Dach- und Fassadenbegrünung bei Bauanträgen und bei Anfragen, die dafür in Frage kommen, zur Verfügung gestellt.

HG-03.08:

Gründach- / Solarpflicht

Beschluss zur Prüfung von Photovoltaik in allen Bauleitplänen im Stadtrat am 6. Dezember 2021.
Eine Grün- / Solardachpflicht wurde im Bebauungsplan „Gewerbegebiet Nordost“ aufgenommen.
Neben den Satzungen der rechtskräftigen Bebauungspläne gilt seit dem 6. Oktober 2021 eine weitere Rechtsgrundlage: das Landesgesetz zur Installation von Solaranlagen (Landessolargesetz – LSolarG) vom 30. September 2021. Mehr Informationen über Regelungen des LSolarG finden Sie im Sachstandsbericht zum Klimaanpassungskonzept (KLAK).

HG-03.09:

Interne Fortbildung „Gebäudegrün“

Vermehrt erhält die Stadtverwaltung Anfragen von BürgerInnen und Unternehmen zum Thema Gebäudebegrünung. Aber auch in der Bauleitplanung beziehungsweise bei Bauvorhaben, in der geplanten Grünflächensatzung, bei Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität und der Klimaanpassung spielt die Gebäudebegrünung eine wachsende Rolle in den verschiedenen Referaten.
Vor diesem Hintergrund fand im Mai 2022 im Rahmen des städtischen Fortbildungsprogramms eine Online-Veranstaltung zum Thema „Gebäudegrün“ statt. Referenten vom Bundesverband Gebäudegrün (BuGG) geben hier einen Einblick in die Begrünungsmöglichkeiten, deren Positivwirkungen, Bau- und Vegetationstechniken und Kosten sowie einen Überblick über Kombinationsmöglichleiten (PV-Wasser-Grün) und Fördermöglichkeiten.