Ausbau der L 369 durch Anlegung eines Kreisverkehrsplatzes zur verkehrlichen Anbindung des geplanten US-Militärhospitals in den Gemarkungen Ramstein und Weilerbach

Bekanntmachung

des Landesbetriebs Mobilität Rheinland-Pfalz -Planfeststellungsbehörde-, Friedrich-Ebert-Ring 14 – 20, 56068 Koblenz

Planfeststellung für den „Ausbau der L 369 durch Anlegung eines Kreisverkehrsplatzes zur verkehrlichen Anbindung des geplanten US-Militärhospitals in den Gemarkungen Ramstein und Weilerbach“ von ca. Bau-km 0-102.50 bis ca. Bau-km 0+788.00

 

Der Planfeststellungsbeschluss des Landesbetriebs Mobilität Rheinland-Pfalz, Friedrich-Ebert-Ring 14-20, 56068 Koblenz (Planfeststellungsbehörde), vom 20. Februar 2014, Az.: 02.3-1830-PF/38-PF/34-, der das o. a. Bauvorhaben betrifft, liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Plans (einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung) in der Zeit vom

24.03.2014 bis einschließlich 07.04.2014

bei

  • der Verbandsgemeindeverwaltung Ramstein-Miesenbach, Am Neuen Markt 6 in 66877 Ramstein-Miesenbach, Zimmer Nr. 306, während der Dienststunden Montag bis Mittwoch: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr, Donnerstag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr, Freitag: 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr,
  • der Verbandsgemeindeverwaltung Weilerbach, Rummelstraße 15 in 67685 Weilerbach, Zimmer Nr. 216, während der Dienststunden Montag: 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr, Dienstag bis Donnerstag: 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr, Freitag: 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr, und
  • der Stadtverwaltung Kaiserslautern, Willy-Brandt-Platz 1 in 67657 Kaiserslautern, 13. OG Zimmer Nr. 1301/ 1314, während der Dienststunden Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr und 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag: 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr

zur Einsicht aus. Der Planfeststellungsbeschluss wurde den Beteiligten, über deren Einwendungen entschieden worden ist, zugestellt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss den übrigen Betroffenen gegenüber als zugestellt (§ 74 Abs. 4 Satz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz).

 

Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz

-Planfeststellungsbehörde-

Koblenz, den 06. März 2014

In Vertretung

gezeichnet

Dr. Markus Rieder