Pressemitteilung vom 19.09.2024

Angepasste Elternbeiträge für Kinderbetreuung ab 2025

Stadtrat beschließt geänderte Kaiserslauterer Kita-Satzung

In seiner Sitzung am 09. September 2024 hat der Stadtrat Kaiserslautern die Änderung der Kindertagesstättensatzung einstimmig beschlossen. Die vom Jugendhilfeausschuss empfohlene neue Satzung wird ab dem 01. Januar 2025 gelten und beinhaltet auch neu angepasste Elternbeiträge.

Seit dem Jahr 2010 ist in Rheinland-Pfalz der Besuch einer Kindertagesstätte für Kinder ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr bis zum Schuleintritt beitragsfrei. Beitragspflichtig sind Kinder unter zwei Jahren in der Kita und Kindertagespflege sowie Schulkinder, die in einem Hort betreut werden. Die letzte Erhöhung der Elternbeiträge in Kaiserslautern erfolgte zum 01. Januar 2018. Seitdem sind die Personalkosten der städtischen Kitas um rund 15 Prozent angestiegen. Deshalb wurde eine Anpassung der einkommensabhängigen Kostenbeteiligung der Eltern notwendig, die sich nach der Höhe des monatlichen Einkommens der Eltern richtet. Die finanzielle Hauptlast trägt weiterhin die Stadt Kaiserslautern.

Die seit 2018 gültigen Elternbeiträge werden in der neuen Beitragsordnung der Stadt nun um durchschnittlich neun Prozent (weniger für Geringverdiener, mehr für Besserverdiener) angehoben. Insgesamt gibt es zehn Einkommensstufen für eine Teilzeit- (bis zu sieben Stunden) und für eine Ganzzeitbetreuung (mehr als sieben Stunden). Da Schulkinder im Hort nicht mehr als sieben Stunden betreut werden, wird für sie grundsätzlich nur der Teilzeitbeitrag erhoben. Die erste Einkommensstufe für Familieneinkommen bis 1.800 Euro (anstelle vorher bis 1.500 Euro) ist beitragsfrei. Bei drei oder mehr Kindern ist auch die zweite Stufe bis 2.300 Euro Familieneinkommen beitragsfrei. Dadurch soll eine Entlastung für finanzschwächere Familien erreicht werden.

Der neu festzusetzende Elternbeitrag ermäßigt sich wie bisher für Familien mit zwei Kindern auf 75 Prozent, mit drei und mehr Kindern auf 50 Prozent. Eine generelle Beitragsfreiheit ab vier Kindern ist nicht mehr vorgesehen. Wird ein Kind erst nach dem 15. eines Monats aufgenommen, kostet dies nur den halben Monatsbeitrag. Unter bestimmten Umständen besteht die Möglichkeit, auf Antrag der Eltern den festgesetzten Elternbeitrag zu ermäßigen oder zu erlassen.

Die einkommensabhängige Beitragstabelle wird auch zur Bestimmung des Elternbeitrages bei der Kindertagespflege herangezogen. Die Tabelle mit den Beiträgen für Kita-Kinder unter zwei Jahren, Schulkinder und Kinder, die im Rahmen der Kindertagespflege betreut werden, kann auf der Website der Stadt Kaiserslautern unter „Serviceportal > Online-Service > Verwaltung, Wahlen & Politik > Ratsinformationssystem“ unter der Stadtratssitzung vom 09. September 2024 (TOP 15) eingesehen werden.



Autor/in: Pressestelle

Kaiserslautern, 19.09.2024