Pressemitteilung vom 27.06.2024

Parkausweise: Ab 1. Juli Straßenverkehrsbehörde zuständig

Wer einen Bewohnerparkausweis oder Gewerbeparkausweis beantragen oder verlängern möchte, muss sich ab 1. Juli an die Straßenverkehrsbehörde wenden, nicht mehr wie bislang ans Bürgercenter. Die Straßenverkehrsbehörde hat bereits Anfang des Jahres ein praktisches Merkblatt veröffentlicht, das die wichtigsten Fragen rund um das Thema Bewohnerparken abdeckt. Es beinhaltet grundlegende Infos zu Berechtigungen, Gebührenhöhe oder den Wegen der Beantragung, aber auch Detailinformationen etwa für den Fall eines Umzugs oder einer temporären, z.B. baustellenbedingten Sperrung des Parkplatzes.

Das Merkblatt ist digital im Bereich „Leben, Wohnen, Umwelt“, Unterbereich „Verkehr und Mobilität“ sowie in gedruckter Form in den Rathäusern erhältlich. Die Ausweise können online (ebd.) oder per E-Mail (bewohnerparkausweis@kaiserslautern.de) beantragt werden. Wer ins Rathaus kommen möchte (Rathaus Nord, Zimmer B 202) wird um vorherige telefonische Anmeldung unter 0631 3654683 gebeten.



Autor/in: Pressestelle

Kaiserslautern, 27.06.2024